Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Diese wurde 1950 unterzeichnet. Der EGMR urteilt über Beschwerden einzelner Personen sowie Personengruppen und Staaten, die sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen. Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof. Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden.
Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend und haben Regierungen dazu veranlasst ihre Gesetze und ihre Verwaltungspraxis in vielen Bereichen zu ändern. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs macht die Konvention so zu einem lebendigen Instrument, um neuen Herausforderungen zu begegnen sowie Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa zu festigen.
Das heutige Gebäude des Gerichtshofs in Straßburg wurde 1994 von dem britischen Architekten Lord Richard Rogers entworfen. Von hier aus überwacht der EGMR die Achtung der Menschenrechte von 800 Millionen Menschen, die in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats leben.
- Wichtige Verfahren gegen Deutschland und Österreich
- Thematische Informationsblätter zur Rechtsprechung des Gerichtshofs