Gerichtshof: Urteil zum Schutz journalistischer Quellen [25/02/2003]

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Roemen und Schmit gegen Luxemburg eine Verletzung der Freiheit der Meinungsäußerung des Beschwerdeführers und eine Verletzung des Rechts der Beschwerdeführerin auf Achtung des Familien- und Privatlebens festgestellt. Der Beschwerdeführer hatte vorgebracht, sein Recht auf Schutz seiner journalistischen Quellen sei durch mehrere Durchsuchungen verletzt worden. Die Beschwerdeführerin, eine Anwältin, sah in der Durchsuchung ihres Büros einen ungerechtfertigten Eingriff in ihr Recht auf Achtung der Wohnung.  (Weiter...)