Zurück Anti-Folter-Komitee beleuchtet Probleme im Zusammenhang mit der Einwanderung in Großbritannien

Anti-Folter-Komitee beleuchtet Probleme im Zusammenhang mit der Einwanderung in Großbritannien

Das Komitee des Europarates zur Verhütung von Folter (CPT) hat im Anschluss an einen Ad-hoc-Besuch, den es Anfang des vergangenen Jahres im Vereinigten Königreich durchgeführt hat, eine Reihe von Bedenken im Zusammenhang mit Einwanderungsfragen in dem Land geäußert. Hauptziel des Besuchs des CPT, der vom 27. März bis 6. April 2023 stattfand, war es, die Behandlung und die Haftbedingungen von Personen zu untersuchen, denen aufgrund der Einwanderungsgesetzgebung die Freiheit entzogen wurde, sei es in Abschiebehafteinrichtungen (Immigration Removal Centres – IRC) oder in Gefängnissen.

In dem Bericht werden zahlreiche bewährte Praktiken hervorgehoben, die in den IRC angewandt werden, damit die Situation der dort untergebrachten Personen so wenig traumatisch wie möglich ist. Allerdings seien die Ungewissheit bezüglich der Dauer ihrer Inhaftierung und der Rückgriff auf gefängnisähnliche Einrichtungen wie Brook House und Colnbrook nicht hilfreich, um dieses Ziel zu erreichen. Das Komitee nimmt auch die ermutigende Verpflichtung des Vereinigten Königreichs zur Kenntnis, dafür zu sorgen, dass schutzbedürftige Personen nicht inhaftiert werden, wenn diese Maßnahme ihrem Wohlergehen abträglich wäre. Gleichwohl müsse noch mehr unternommen werden, um zu gewährleisten, dass die diesbezüglichen Bestimmungen wirksam sind. Es müssten zudem Maßnahmen ergriffen werden, um den Informationsfluss zu verbessern und die Ungewissheit bezüglich der Zukunft der in den IRC festgehaltenen Personen zu beseitigen.

Das CPT unterstreicht, dass ausländische Straftäter nach Verbüßung ihrer Strafe entsprechend ihrem neuen Rechtsstatus vom Gefängnis in eine Abschiebehafteinrichtung verlegt werden sollten. Das Komitee fügt hinzu, dass der britische Gesetzentwurf zur illegalen Einwanderung von 2023 und das Abkommen mit Ruanda Anlass zu zahlreichen Bedenken hinsichtlich der Behandlung schutzbedürftiger Personen gebe sowie der Abschiebung von ausländischen Staatsangehörigen in Länder, in denen sie möglicherweise Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt sind, was gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten ist.

Der Bericht wurde gemeinsam mit der Stellungnahme der britischen Behörden veröffentlicht.

Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) Straßburg 8. Februar 2024
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