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Berichte u. Empfehlungen

Laut Artikel 15 (1) ist jede Vertragspartei verpflichtet, ihren ersten Bericht „innerhalb des Jahres [vorzulegen], das auf das Inkrafttreten der Charta für die betreffende Vertragspartei folgt, die weiteren Berichte in Abständen von drei Jahren nach Vorlage des ersten Berichts”.


Das Datum, an dem die Charta in den verschiedenen Vertragsstaaten in Kraft trat, kann auf der Webseite des Vertragsbüros eingesehen werden. 



Gliederungen der Staatsberichte

*MitES = Mitteilung über die Umsetzung der Empfehlungen für Sofortmaßnahmen