Förderung der Charta-Ratifizierung in Frankreich
Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) wurde von Frankreich am 7. Mai 1999 unterzeichnet, aber bisher noch nicht ratifiziert.
Während der öffentlichen Debatte zur Ratifizierung wurde vorgetragen, dass eine sehr hohe Zahl von Regionalsprachen unter die Charta fallen würde, einige behaupteten, es wären mehr als 70 Sprachen, und dass diese Tatsache die Umsetzung des Vertrags erschweren würde. In der Debatte wurde jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, wie die Charta selbst das Konzept von „Regional- oder Minderheitensprachen" definiert.[1] Bei der Festlegung der unter die Charta fallenden Sprachen in Frankreich müssen die folgenden Kriterien gemäß Text und Geist der Charta berücksichtigt werden:
- Die Charta betrifft Sprachen. Dialekte von Regionalsprachen werden von der Charta nicht als eigenständige Sprachen abgedeckt. Vielmehr werden Dialekte von Regionalsprachen gemäß Charta in Kombination mit ihrer Standardform behandelt, die traditionell in dem betreffenden Gebiet gesprochen werden. In Folge findet die Charta Anwendung auf eine Regionalsprache „als Ganzes" (Dialekte und Standardform) und nicht nur auf eine Ausprägung derselben.
- Die Charta betrifft Sprachen, die sich von der Amtssprache des Staates unterscheidet. Sie schließt keine Dialekte/Varianten der Amtssprache eines Staates ein.
- Die Charta betrifft Sprachen, die traditionell in einem bestimmten Gebiet des Staates von Staatsangehörigen dieses Staates gebraucht werden. Dies schließt nicht die Sprachen von Einwanderern ein.
- Die Charta dient dem Schutz der geschichtlich gewachsenen Regional- oder Minderheitensprachen Europas, wie in der Präambel angeführt.
- Die Charta betrifft auch Sprachen, die häufig Amts- und Mehrheitssprachen anderer Staaten sind. Die meisten Regional- oder Minderheitensprachen in den aktuellen Vertragsstaaten der Charta sind tatsächlich Amts- und Mehrheitssprachen in anderen Staaten (z. B. ist Italienisch die Amts- und Mehrheitssprache in Italien, aber u.a. auch eine Regional- oder Minderheitensprache in Slowenien).
- Die Charta betrifft Sprachen, die immer noch gesprochen werden. Sie betrifft keine toten Sprachen.
In Anbetracht der aufgeführten Kriterien würde die Charta Anwendung auf die folgenden sieben Regionalsprachen in Frankreich finden:[2] Baskisch, Bretonisch, Katalanisch, Korsisch, Niederländisch (Westflämisch und Standard-Niederländisch), Deutsch (Dialekte des Deutschen und Hochdeutsch, Regionalsprache in Elsass-Mosel)[3] und Okzitanisch.
Aus diesem Grund sind die momentan in der öffentlichen Debatte vorgetragenen Bedenken, die Anwendung der Charta würde aufgrund der hohen Zahl von Regionalsprachen nur schwierig umzusetzen sein, vollständig unbegründet.
Vor diesem Hintergrund haben auch mehrere Gemeinden in der Bretagne, u.a. die Stadt Rennes, ihr Interesse an der Anwendung der Charta bekundet. Auf einer Konferenz zur Charta, die im Mai 2013 stattfand, rief der Europarat die französischen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, freiwillig die Bestimmungen der Charta im Rahmen ihrer Zuständigkeiten anzuwenden, möglicherweise im Rahmen von Partnerschaften mit dem Europarat. In Folge haben die nachstehend angeführten Gemeinden und Regionen eine lokale Charta unterzeichnet, die Bestimmungen der Charta enthält. Diese lokalen Initiativen tragen dazu bei, die zukünftige Umsetzung der Charta vorzubereiten.
Alsace / Elsass
Région Grand Est (Alsace- Lorraine- Champagne-Ardenne) / Große Ostregion (Elsass-Lothringen- Champagne-Ardennen)
Annahmedatum: 19/06/2014
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Collectivité européenne d'Alsace / Europäische Gebietskörperschaft Elsass
Annahmedatum: 19/06/2014
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Bischwiller / Bischweiler
Annahmedatum: 20/04/2015
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Buschwiller / Buschweiler
Annahmedatum: 29/09/2014
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Dannemarie / Dammerkirch
Annahmedatum: 17/02/2015
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Drusenheim
Annahmedatum: 22/10/2014
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Fessenheim / Fessenheim (Oberelsass)
Annahmedatum: 07/10/2014
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Geiswiller / Geisweiler
Annahmedatum: 02/04/2015
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Kolbsheim
Annahmedatum: 22/12/2014
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Lembach
Annahmedatum: 27/05/2014
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Mulhouse / Mülhausen
Annahmedatum: 17/02/2014
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Ribeauvillé / Rappoltsweiler
Annahmedatum: 21/03/2014
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Roeschwoog / Röschwoog
Annahmedatum: 03/03/2014
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Saint Hippolyte / Sankt Pilt
Annahmedatum: 07/07/2014
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Saint-Louis / Sankt Ludwig
Annahmedatum: 07/01/2015
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Saverne / Zabern
Annahmedatum: 10/02/2014
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Scharrachbergheim-Irmstett
Annahmedatum: 24/11/2014
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Schleithal
Annahmedatum: 06/03/2015
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Sommerau
Annahmedatum: 23/10/2014
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Soufflenheim / Sufflenheim
Annahmedatum: 29/04/2014
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Strasbourg / Straßburg
Annahmedatum: 20/04/2015
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Anhang herunterladen: Absätze, die noch nicht aus den Artikeln 8-14 ausgewählt wurden
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Zweisprachiges Straβennamenverzeichnis der Stadt Straβburg herunterladen
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Stutzheim-Offenheim / Stützheim-Offenheim
Annahmedatum: 09/02/2015
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Baskenland / Pays Basque
Ahatsa-Altzieta-Bazkazan / Ahaxe-Alciette-Bascassan
Annahmedatum: 15/11/2021
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Aiherra / Ayherre
Annahmedatum: 7/6/2021
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Ainhize-Monjolose / Ainhice-Mongelos
Annahmedatum: 26/11/2021
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Aiziritze-Gamue-Zuhazti / Aïcirits-Camou-Suhast
Annahmedatum: 21/9/2021
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Aldude / Les Aldudes
Annahmedatum: 5/12/2021
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Aloze-Ziboze-Omize Gaine / Alos-Sibas-Abense
Annahmedatum:10/12/2021
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Amenduze Unaso / Amendeuix Oneix
Annahmedatum: 4/12/2021
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Anhauze / Anhaux
Annahmedatum: 3/11/2021
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Arrosa / Saint-Martin d'Arrossa
Annahmedatum: 18/11/2021
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Azkaine / Ascain
Annahmedatum: 15/11/2021
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Ascarat / Azkarteko
Annahmedatum: 25/3/2022
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Baigorri / Saint-Etienne-de-Baïgorry
Annahmedatum: 8/10/2021
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Baiona / Bayonne
Annahmedatum: 14/10/2021
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Banka / Banca
Annahmedatum: 23/11/2021
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Behorlegi / Béhorléguy
Annahmedatum: 26/10/2021
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Bidarrai / Bidarray
Annahmedatum: 28/9/2021
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Donamartiri / Saint-Martin-d'Arberoue
Annahmedatum: 2/11/2021
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Donapaule / Saint-Palais
Annahmedatum: 23/9/2021
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Duzunaritze-Sarasketa / Bussunarits-Sarrasquette
Annahmedatum: 15/12/2021
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Ezpeleta / Espelette
Annahmedatum: 23/11/2021
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Gabadi / Gabat
Annahmedatum: 18/10/2021
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Gamarte / Gamarthe
Annahmedatum: 11/10/2021
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Getaria / Guéthary
Annahmedatum: 27/9/2021
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Haltsu / Halsou
Annahmedatum: 6/9/2021
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Hazparne / Hasparren
Annahmedatum: 29/9/2021
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Hiriburu / Saint-Pierre d'Irube
Annahmedatum: 18/11/2021
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Irulegi / Irouléguy
Annahmedatum: 25/11/2021
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Isturitze / Isturits
Annahmedatum: 21/10/2021
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Itsasu / Itxassou
Annahmedatum: 9/11/2021
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Izpura / Ispoure
Annahmedatum: 31/09/2021
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Lakarra / Lacarre
Annahmedatum: 5/11/2021
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Lasa / Lasse
Annahmedatum: 2/11/2021
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Lekorne / Mendionde
Annahmedatum: 14/10/2021
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Lekunberri / Lecumberry
Annahmedatum: 25/10/2021
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Lexantzü-Zunharre / Lichans-Sunhar
Annahmedatum: 18/10/2021
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Ligi-Atherei / Licq-Atherey
Annahmedatum: 4/12/2021
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Luhuso / Louhossoa
Annahmedatum: 18/9/2021
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Makea / Macaye
Annahmedatum: 26/10/2021
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Mendibe / Mendive
Annahmedatum: 28/10/2021
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Miarritze / Biarritz
Annahmedatum: 31/01/2022
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Ortzaize / Ossès
Annahmedatum: 5/10/2021
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Ozaze-Zühara / Ossas-Suhare
Annahmedatum: 25/11/2021
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Sara / Sare
Annahmedatum: 21/5/2021
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Senpere / Saint-Pée sur Nivelle
Annahmedatum: 30/9/2021
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Suhuskune / Suhescun
Annahmedatum: 26/10/2021
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Uhart-Hiri / Uharte-Mixe
Annahmedatum: 17/9/2021
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Urepele / Urepel
Annahmedatum: 2/10/2021
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Urruña / Urrugne
Annahmedatum: 16/11/2021
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Uztaritze / Ustaritz
Annahmedatum:30/9/2021
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Ziburu / Ciboure
Annahmedatum: 15/12/2021
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[1] Laut Definition in Artikel 1 (a) der Charta meint „die Formulierung „Regional- oder Minderheitensprachen" Sprachen, die i.) traditionell in einem bestimmten Gebiet eines Staates von Angehörigen dieses Staates gesprochen werden, die eine numerisch kleinere Gruppe bilden als die restliche Bevölkerung des Staates; und ii.) sich von der/den Amtssprache(n) dieses Staates unterscheiden. Dies schließt weder Dialekte der Amtssprache(n) des Staates noch die Sprachen von Migranten ein."
[2] Vgl. auch Europäische Kommission: Euromosaik-Studie.
[3] 2014 und 2015 haben die Region Elsass, die Departements Unterelsass und Oberelsass sowie mehrere elsässische Städte und Gemeinden lokale Versionen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen angenommen, die alle die folgende Definition von Regionalsprache enthalten: « Par l’expression «langue régionale», on entend la langue allemande dans ses formes dialectales (dialectes alémaniques et franciques parlés en Alsace et en Moselle) et dans sa forme standard (Hochdeutsch).» / „Im Sinne dieser Charta bezeichnet der Ausdruck „Regionalsprache“ die deutsche Sprache in ihren Mundartformen (die in Elsass-Lothringen gesprochenen alemannischen und fränkischen Mundarten) und in ihrer Standardform (Hochdeutsch).“ (Charte de la Région Alsace, du Département du Bas-Rhin et du Département du Haut-Rhin pour la promotion de la langue régionale sur la base de la Charte européenne des langues régionales ou minoritaires du 19 juin 2014, article 1 / Charta der Region Elsass, des Departements Unterelsass und des Departements Oberelsass zur Förderung der Regionalsprache auf der Grundlage der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 19. Juni 2014, Artikel 1. Vgl. auch Bulletin officiel [B.O.] hors-série n° 2, 19. Juni 2003.