In einem heute veröffentlichten Bericht werden zwar die Bemühungen der kroatischen Behörden um die Einhaltung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt, doch werden „Empfehlungen für Sofortmaßnahmen" zur Verbesserung des Gebrauchs der Minderheitensprachen erneuert.
In dem Bericht, der letzte Woche vom Sachverständigenausschuss des Europarats angenommen wurde, der die Umsetzung der Charta (die 1998 in Kroatien in Kraft getreten ist) überwacht, werden die Schritte untersucht, die die Behörden unternommen haben, um die Empfehlungen für Sofortmaßnahmen umzusetzen, die der Ausschuss in seinem Prüfbericht von 2019 ausgesprochen hat. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Behörden bei der Umsetzung der Charta in Bezug auf elf Minderheitensprachen (Tschechisch, Deutsch, Ungarisch, Bajeschi-Rumänisch, Istro-Rumänisch, Italienisch, Ruthenisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch und Ukrainisch) zu unterstützen.
Zu den positiven Entwicklungen gehören die Aufstockung der Mittel für die Übersetzung von Lehrmitteln ins Italienische und die Unterstützung der betreffenden Verlage. Der Sachverständigenausschuss stellte außerdem fest, dass die Einführung des Unterrichts von Bojasch-Rumänisch in den regulären Unterricht in Aussicht steht.
Allerdings sind zu viele Empfehlungen für Sofortmaßnahmen noch nicht umgesetzt worden, darunter die folgenden:
- Einführung je einer regelmäßigen und ausreichend langen Radio- und/oder Fernsehsendung in Tschechisch, Deutsch, Ungarisch, Italienisch, Bajeschi-Rumänisch, Ruthenisch und Ukrainisch
- Gebrauch des Tschechischen, Ungarischen, Ruthenischen, Serbischen und Slowakischen in regionalen und Gemeindebehörden sowie Ausweitung ihrer gleichberechtigten und amtlichen Verwendung auf weitere Gemeinden
- Einführung von deutschsprachigem Kindergarten- und Grundschulunterricht in weiteren Gemeinden
- Einführung des Unterrichts von Istro-Rumänisch im regulären Vorschul- und Grundschulunterricht in den Gemeinden Kršan und Matulji.