Am 28. Februar 2024 hat Tschechien dem Europarat mitgeteilt, dass es seine für Deutsch geltenden Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in den Kreisen Eger, Karlsbad, Falkenau, Reichenberg, Aussig, Krummau, Troppau und Zwittau auf Teil III (Artikel 8-14) der Charta ausgeweitet hat.
Der Sachverständigenausschuss begrüßt diese Erweiterung und ermutigt die Vertragsstaaten, ihr Engagement im Rahmen der Charta regelmäßig zu überprüfen, um Verbesserungen in der Lage ihrer Regional- oder Minderheitensprachen zu berücksichtigen.
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