Die Charta ist die europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat im Jahre 1998 in Kraft und bestätigt zusammen mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten den Einsatz des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten.

Eine Minderheitensprache überlebt nur dann, wenn sie überall und nicht nur zu Hause verwendet wird. Aus diesem Grund verpflichtet die Charta ihre Vertragsstaaten, den Gebrauch dieser Sprachen in buchstäblich allen Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv zu fördern: in den Schulen, Gerichten, der Verwaltung, den Medien, der Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Europarat überwacht, ob die Charta in der Praxis angewandt wird.

Etliche Verbesserungen der Lage von Minderheitensprachen können auf die Charta und die im Überwachungsverfahren abgegebenen Empfehlungen zurückgeführt werden. Beispiele sind die Anerkennung von Minderheitensprachen, die zuvor überhaupt keine Rechtsstellung genossen (wie Kroatisch in Slowenien) und das Recht auf die Verwendung friesischer Familiennamen in den Niederlanden. Dänemark erließ mehrere Sonderregelungen für seine deutsche Minderheit, als Gemeinden in Nordschleswig zusammengelegt wurden. In Nordirland wurde einem privaten Radiosender eine Genehmigung für Ausstrahlungen in Irisch erteilt. Norwegen stellte einen Aktionsplan vor, mit dem die Verwendung von Sami in Krankenhäusern gewährleistet wird und Schweden begründete das Recht auf die Verwendung von Finnisch gegenüber Behörden und Gerichten.

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CM adopts Recommendation on Spain

The Committee of Ministers of the Council of Europe has published a new report on the application of the European Charter for Regional or Minority Languages in Spain.

Prepared by a Committee of independent experts that monitors the implementation of the Charter, the report acknowledges the efforts made by the Spanish authorities to protect regional and minority languages, but also examines the shortcomings in this area.

On the basis of this assessment, made after a visit to the country in December 2018, it is recommended that the Spanish authorities take account of all the observations and recommendations made in the report by the Committee of Experts as well as the Recommendation by the Committee of Ministers.

The European Charter for Regional or Minority Languages came into force in Spain in 2001.

This report also contains the comments of the Spanish government. To see all of the reports on Spain, please click here.

Strasbourg, France 11/12/2019
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Generaldirektion für Demokratie
Europarat
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F-67075 Straßburg
Telefon: +33 (0)3 90 21 49 36

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