Die Charta ist die europäische Konvention für den Schutz und die Förderung von Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Sie trat im Jahre 1998 in Kraft und bestätigt zusammen mit dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten den Einsatz des Europarates für den Schutz nationaler Minderheiten.

Eine Minderheitensprache überlebt nur dann, wenn sie überall und nicht nur zu Hause verwendet wird. Aus diesem Grund verpflichtet die Charta ihre Vertragsstaaten, den Gebrauch dieser Sprachen in buchstäblich allen Bereichen des öffentlichen Lebens aktiv zu fördern: in den Schulen, Gerichten, der Verwaltung, den Medien, der Kultur, im wirtschaftlichen und sozialen Leben und bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Der Europarat überwacht, ob die Charta in der Praxis angewandt wird.

Etliche Verbesserungen der Lage von Minderheitensprachen können auf die Charta und die im Überwachungsverfahren abgegebenen Empfehlungen zurückgeführt werden. Beispiele sind die Anerkennung von Minderheitensprachen, die zuvor überhaupt keine Rechtsstellung genossen (wie Kroatisch in Slowenien) und das Recht auf die Verwendung friesischer Familiennamen in den Niederlanden. Dänemark erließ mehrere Sonderregelungen für seine deutsche Minderheit, als Gemeinden in Nordschleswig zusammengelegt wurden. In Nordirland wurde einem privaten Radiosender eine Genehmigung für Ausstrahlungen in Irisch erteilt. Norwegen stellte einen Aktionsplan vor, mit dem die Verwendung von Sami in Krankenhäusern gewährleistet wird und Schweden begründete das Recht auf die Verwendung von Finnisch gegenüber Behörden und Gerichten.

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Polen: Sachverständigenausschuss besorgt über Entscheidungen zulasten des Deutschunterrichts

Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat mit Besorgnis die jüngste Kürzung der Zuschüsse für den Unterricht der/in Regional- oder Minderheitensprachen in Polen und die auf Deutsch abzielende Verringerung der Stundenzahl für den Minderheitensprachenunterricht zur Kenntnis genommen. Der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache wurde dadurch auf eine Stunde pro Woche beschränkt. 

Als Vertragsstaat der Sprachencharta hat sich Polen verpflichtet, Regional- oder Minderheitensprachen zu schützen und zu fördern, entschlossene Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ihre Verwendung im öffentlichen und privaten Leben zu ermutigen. Polen hat sich zudem verpflichtet, den Unterricht in deutscher Sprache, d.h. mit Deutsch als Unterrichtssprache, anzubieten. Diese Verpflichtung bleibt unerfüllt und ist Gegenstand einer erneuten Empfehlung des Sachverständigenausschusses in seinem jüngsten Prüfbericht. Vor diesem Hintergrund stellen die jüngsten Entwicklungen eine weitere Schwächung des Deutschen als Minderheitensprache im Bildungswesen dar. Sie sind ein Rückschritt gegenüber der Lage zum Zeitpunkt des Ortsbesuchs des Sachverständigenausschusses im Juni 2021 und widersprechen den Zielen und Grundsätzen der Charta.

Der Sachverständigenausschuss hat die polnischen Behörden um weitere Informationen zu diesen Maßnahmen gebeten. 

8/2/2022
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Sekretariat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

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