Der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen hat mit Besorgnis die jüngste Kürzung der Zuschüsse für den Unterricht der/in Regional- oder Minderheitensprachen in Polen und die auf Deutsch abzielende Verringerung der Stundenzahl für den Minderheitensprachenunterricht zur Kenntnis genommen. Der Unterricht von Deutsch als Minderheitensprache wurde dadurch auf eine Stunde pro Woche beschränkt.
Als Vertragsstaat der Sprachencharta hat sich Polen verpflichtet, Regional- oder Minderheitensprachen zu schützen und zu fördern, entschlossene Schutzmaßnahmen zu ergreifen und ihre Verwendung im öffentlichen und privaten Leben zu ermutigen. Polen hat sich zudem verpflichtet, den Unterricht in deutscher Sprache, d.h. mit Deutsch als Unterrichtssprache, anzubieten. Diese Verpflichtung bleibt unerfüllt und ist Gegenstand einer erneuten Empfehlung des Sachverständigenausschusses in seinem jüngsten Prüfbericht. Vor diesem Hintergrund stellen die jüngsten Entwicklungen eine weitere Schwächung des Deutschen als Minderheitensprache im Bildungswesen dar. Sie sind ein Rückschritt gegenüber der Lage zum Zeitpunkt des Ortsbesuchs des Sachverständigenausschusses im Juni 2021 und widersprechen den Zielen und Grundsätzen der Charta.
Der Sachverständigenausschuss hat die polnischen Behörden um weitere Informationen zu diesen Maßnahmen gebeten.