Hintergrund
Zwei Schwestern, C. N. und V., wurden zu Waisen, als ihre Eltern in den frühen 1990er-Jahren während des Bürgerkriegs in Burundi getötet wurden. Ihre Familie beschloss, dass die Mädchen bei ihrem Onkel und ihrer Tante, Herrn und Frau M., in der Nähe von Paris leben sollten.
Als die Schwestern in Frankreich ankamen, brachten Herr und Frau M. sie in einem kalten Keller unter und ließen sie ohne Bezahlung und freie Zeit Hausarbeit verrichten. Das jüngere Mädchen, V., ging zur Schule, doch ihre Tante weigerte sich, ihr Mittagessen oder den Busfahrpreis zu bezahlen.
Sozialdienste wurden auf die Situation aufmerksam gemacht und im Jahr 1995 wurde der Polizei gemeldet, dass die Mädchen möglicherweise ausgebeutet werden. Aus dem Bericht ergab sich nichts.
Einige Jahre vergingen, bis die Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Ermittlung einleitete, nachdem eine Kinderrechtsorganisation eine Beschwerde eingereicht hatte.
Im Jahr 2007 befand ein französisches Gericht Herrn und Frau M. für schuldig, die Verwundbarkeit von C. N. und V. ausgenutzt zu haben, indem sie sie in ärmlichen Verhältnissen leben und arbeiten ließen. Frau M. wurde außerdem wegen tätlicher Angriffe auf V. verurteilt.
Nach der Berufung des Paars sprach ein höheres Gericht sie allerdings von der ersten Anklage frei und bestätigte nur die Anklage wegen tätlicher Angriffe gegen Frau M.