Hintergrund
Wie viele andere Einwohner von Mostar konnte Irma Baralija bei den Kommunalwahlen nicht ihre Stimme abgeben oder als Kandidatin antreten. Grund war ein Rechtsvakuum, durch das die Stadt mehr als ein Jahrzehnt lang über keine funktionierende Demokratie verfügte.
2010 urteilte das Verfassungsgericht von Bosnien und Herzegowina, dass die nach dem Krieg in Mostar geltenden Abstimmungsregeln verfassungswidrig sind. Das Gericht forderte das Parlament auf, das Wahlgesetz zu ändern.
Doch nachdem das Parlament nicht tätig wurde, setzte das Gericht bestimmte Teile des Gesetzes außer Kraft.
Die Einwohner von Mostar konnten bei den Wahlen 2012 und 2016 nicht ihre Stimme abgeben. Während dieser Zeit wurde die Stadt von einem Bürgermeister regiert, der keine demokratische Legitimität besaß.
Die Gymnasiallehrerin Irma Baralija, die auch in der Kommunalpolitik in Mostar aktiv ist, beschloss, vor dem Straßburger Gerichtshof gegen ihre Regierung zu klagen.