Hintergrund
Horst Zaunegger hatte eine Tochter. Er war nicht mit der Mutter verheiratet. Als sich das Paar trennte, wurde Herrn Zaunegger das gemeinsame Sorgerecht für das Kind verweigert. Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass das Paar nicht verheiratet war und das gemeinsame Sorgerecht nur gewährt werden könnte, wenn die Mutter diesem zustimmte oder wenn das Wohl des Kindes gefährdet sei.
Herr Zaunegger wandte sich an den Straßburger Gerichtshof und behauptete, das Gesetz stelle eine unbegründete Diskriminierung dar und verletze sein Recht auf Familienleben.