Hintergrund
Herr C war Elektroniker. Er erhielt während einer Behandlung in einem dänischen Krankenhaus Bluttransfusionen. Die Bluttransfusionen infizierten ihn mit HIV.
Herr C klagte auf Schadensersatz. Die Geschwindigkeit und das Ergebnis des Verfahrens waren für ihn von großer Bedeutung, da er eine unheilbare Krankheit und eine verminderte Lebenserwartung hatte. Es kam jedoch erst nach mehr als fünf Jahren zu einer Verhandlung. Zu dieser Zeit war Herr C bereits an AIDS verstorben.
Vor seinem Tod reichte Herr C eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, ihm sei aufgrund einer unangemessenen Verzögerung des Gerichtsverfahrens Gerechtigkeit verweigert worden.