Hintergrund
Peter Frommelt befand sich in Haft, während er auf sein Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität wartete. Er beantragte vor dem Verfahren seine Freilassung. Als dies im Berufungsverfahren verhandelt wurde, war es weder ihm noch seinem Anwalt gestattet worden, juristische Argumente vorzutragen. Der Antrag wurde abgelehnt und das Gericht ordnete die Fortführung der Untersuchungshaft für ein Jahr an.