Hintergrund
H. L. wurde mit schwerem Autismus geboren. Dies schränkt seine Fähigkeit, zu sprechen und andere zu verstehen, ein.
Über dreißig Jahre lang wurde H. L. in einem öffentlichen Krankenhaus gepflegt. Im Jahr 1994 zog er mit zwei Pflegern, Herrn und Frau E., zusammen, mit denen er glücklich lebte.
Im Juli 1997 befand sich H. L. gerade in einem Tagespflegezentrum, als er unruhig wurde. Er schlug sich selbst mit seinen Fäusten auf den Kopf und seinen Kopf gegen die Wand.
Die Ärzte vermuteten, dass H. L. unter einer Gemütsstörung litt. Sie hielten es für das Beste, wenn er im Krankenhaus blieb, beschlossen jedoch, ihn nicht offiziell gemäß dem Gesetz zur psychischen Gesundheit festzuhalten, weil er sich nicht gegen die Aufnahme wehrte. Man behielt ihn stattdessen als „inoffiziellen Patienten“ im Krankenhaus.
Herr und Frau E. wurden daran gehindert, H. L. zu besuchen. Ihnen kamen wegen seiner Pflege und Behandlung im Krankenhaus Bedenken. Die Ärzte erklärten ihnen, dass H. L. erst entlassen würde, wenn sich sein Verhalten und seine psychische Gesundheit verbesserten.
Für H. L. tätige Anwälte beantragten eine rechtliche Überprüfung der Entscheidung, ihn zu hospitalisieren. Ein Berufungsgericht stellte fest, dass H. L. widerrechtlich festgehalten wurde, weil er nicht in der Lage war, in die Behandlung im Krankenhaus einzuwilligen, was das Gesetz vorschrieb. Dieses Urteil wurde nach H. L.s Entlassung in der Folge aufgehoben.
Im letzten Abschnitt seines Aufenthalts im Krankenhaus wurde er offiziell als Patient mit psychischer Erkrankung festgehalten, was gesetzlich zulässig war.
H. L. wurde im Dezember 1997 schließlich nach Hause geschickt und wieder mit Herrn und Frau E. zusammengeführt.