Argentinien hat als 35. Staat das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität, das auf die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial abzielt, gezeichnet. Der argentinische Sicherheitsminister, Aníbal Fernández, unterzeichnete in Straßburg den Vertrag im Beisein der Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić.
Durch das Protokoll soll dem Problem der Sicherung elektronischer Beweismittel, die im Ausland, an mehreren, wechselnden oder unbekannten Orten gespeichert sein können, begegnet werden. Es bietet Instrumente wie die direkte Zusammenarbeit mit Dienstanbietern und Registrierstellen, wirksame Möglichkeiten für den Erhalt von Bestands- und Verkehrsdaten, die unmittelbare Zusammenarbeit in Notfällen und ein Instrumentarium für die gegenseitige Amtshilfe. Jede dieser Maßnahmen nimmt dabei Bedacht auf die Wahrung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Datenschutzbestimmungen.
Bei ihrem Treffen sprachen die Generalsekretärin und der Minister darüber, dass ein künftiger Vertrag der Vereinten Nationen starke Menschenrechts- und Rechtsstaatlichkeitsgarantien enthalten und im Einklang mit dem Übereinkommen des Europarates über Computerkriminalität stehen muss.