Am Ende einer Sitzung des Ausschusses der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (der Istanbul-Konvention) am 5. und 6. Dezember 2022 hat der Ausschuss wichtige Empfehlungen zur Umsetzung des Vertrags in neun Vertragsstaaten verabschiedet: Bosnien und Herzegowina, Deutschland, Estland, Georgien, Island, Norwegen, Rumänien, der Schweiz und Zypern.
Der Ausschuss der Vertragsparteien verabschiedet seit 2018 – auf der Grundlage von GREVIO-Berichten – wichtige Empfehlungen für die Vertragsparteien zur Gewährleistung der Umsetzung des Vertrags.
Während die Vertragsstaaten verpflichtet sind, die von der GREVIO in ihren Berichten formulierten Empfehlungen und Vorschläge, welche für die neun Länder im vergangenen Monat veröffentlicht wurden, in vollem Umfang umzusetzen, konzentrieren sich die Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien auf Bereiche, in denen laut der GREVIO „dringender“ Handlungsbedarf besteht. In seinen Empfehlungen fordert der Ausschuss der Vertragsparteien die Vertragsstaaten auf, dem Ausschuss nach drei Jahren über die ergriffenen Maßnahmen Bericht zu erstatten.