Das Ministerkomitee des Europarates hat die jüngsten Einzelfallentscheidungen zur Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte veröffentlicht.
Im Rahmen der Sitzung verabschiedete das Komitee 40 Entscheidungen, die 21 Mitgliedsstaaten betreffen, darunter zwei Interimsentschließungen (*) zur Fallgruppe Mammadli gegen Aserbaidschan und zu den Fällen Tysiąc, R. R. sowie P. und S. gegen Polen.
Zudem wurden vom Komitee 20 endgültige Entschließungen (**) zu 74 Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verabschiedet. Sie betreffen 10 verschiedene Staaten. Eine vorläufige Liste von Fällen, die bei der nächsten regulären Sitzung des Komitees zur Prüfung der Umsetzung von Urteilen (7. bis 9. Juni 2021) untersucht werden sollen, wurde ebenfalls beschlossen.
Hintergrund
Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.
Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von betroffenen innerstaatlichen Behörden, Beschwerdeführer/innen, Nichtregierungsorganisationen und anderen Akteuren übermittelt werden.
Website der Abteilung für die Umsetzung der Urteile [EN]
Video zum Überwachungsverfahren
Länder-Informationsblätter [EN]
Thematische Informationsblätter [EN]
(*) Eine Interimsentschließung ist eine Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.
(**) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.