Die Kommission des Europarates gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat ihre Schlussfolgerungen zur Umsetzung ihrer 2019 ausgesprochenen vorrangigen Empfehlungen durch Russland und Lettland veröffentlicht. In ihren Schlussfolgerungen bringt die ECRI ihre Besorgnis hinsichtlich der Nichtumsetzung der vorrangigen Empfehlungen durch Russland zum Ausdruck.
Diese bestanden in der Einrichtung eines von Polizei und Strafverfolgungsbehörden unabhängigen Organs zur Untersuchung aller Beschwerden über die Polizei sowie der Abschaffung des gesetzlichen Verbots, Minderjährigen Informationen über Homosexualität anzubieten, im Einklang mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 im Fall Bajew und andere gegen Russland.
In ihren Schlussfolgerungen zu Lettland stellt die ECRI fest, dass das Land eine Empfehlung umgesetzt hat, nämlich für die automatische Anerkennung der lettischen Staatsbürgerschaft von Kindern zu sorgen, deren Eltern „Nicht-Bürger“ sind. Allerdings ist die ECRI der Auffassung, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassverbrechen unzureichend sind. Insbesondere stelle die bürgernahe Polizeiarbeit keine akzeptable Alternative zur Schaffung einer Spezialeinheit innerhalb der Staatspolizei dar, wie sie in ihrem Bericht von 2019 empfohlen wird. Bürgernahe Polizeiarbeit könne, wenn sie wirksam umgesetzt wird, eine nützliche Maßnahme zusätzlich zur Einrichtung einer auf den Umgang mit rassistischen und homo-/transphoben Hassverbrechen spezialisierten Einheit sein, jedoch kein angemessener Ersatz.
Die von der ECRI veröffentlichten Schlussfolgerungen betreffen für jedes Land lediglich die zwei spezifischen Empfehlungen, die dem vorrangigen Follow-up unterliegen; sie zielen nicht darauf ab, eine umfassende Analyse aller Entwicklungen zur Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz in Russland und Lettland zu liefern. Dies wird im Mittelpunkt der nächsten vollständigen Monitoring-Berichte stehen, die für 2024 erwartet werden.