„Die Istanbul-Konvention ist das erste rechtsverbindliche Instrument auf europäischer Ebene, das einen umfassenden Rechtsrahmen bietet, um Gewalt zu verhindern, die Opfer zu schützen und die Straflosigkeit der Täter zu beenden“, so die Sprecherin des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates für Gleichstellungsangelegenheiten, Jelena Drenjanin, in einer Erklärung am 30. Juli 2020.
„Angesichts der rückschrittlichen Tendenzen, die in einigen Ländern und besonders in Polen zu beobachten sind, bekräftigen wir heute mit Nachdruck, dass die Istanbul-Konvention eine wesentliche Rechtsgrundlage für den Schutz von Frauen vor Gewalt ist. Diesen wichtigen Vertrag infrage zu stellen oder seine Ratifizierung zu verzögern, ist ein besorgniserregendes Alarmzeichen und ein gravierender Rückschritt für die Frauenrechte.
Schon in der ersten Phase, die schließlich 2011 zur Verabschiedung des Vertrags führte, hat sich der Kongress engagiert und die Regierungen aufgerufen, ein derartiges Rechtsinstrument auszuarbeiten. Wir haben die Behörden auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene kontinuierlich dazu aufgefordert, Sensibilisierungs-, Präventions- und Schutzmechanismen aufzubauen, damit dieses Übel beseitigt werden kann. Als auf kommunaler und regionaler Ebene gewählte Vertreter/innen müssen wir häusliche Gewalt an vorderster Front bekämpfen. Dieser Kampf betrifft uns alle. Es handelt sich nicht um eine private, sondern um eine öffentliche Angelegenheit. Darum rufen wir die Behörden der 47 Mitgliedsstaaten auf, alles zu unternehmen, um die Frauenrechte im Rahmen der Istanbul-Konvention sicherzustellen.“
Im Zeitraum 2006 bis 2008 hat sich der Kongress aktiv an der Kampagne „Schluss mit häuslicher Gewalt gegen Frauen“ beteiligt. Dabei wurden in den Straßen und U-Bahnen vieler europäischer Städte Plakate mit dem Slogan „Städte und Regionen beziehen Stellung“ angebracht, eine Fotoausstellung trug den Titel „Das Schweigen zu häuslicher Gewalt brechen“. Im Jahr 2009 verabschiedete der Kongress Entschließung 279 und Empfehlung 260 zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen und forderte zur Entwicklung von Strategien und Maßnahmen auf kommunaler Ebene gegen Gewalt gegen Frauen auf.
Der Ausschuss des Kongresses für aktuelle Angelegenheiten hat jüngst einen Bericht über die Bekämpfung sexistischer Gewalt gegen Politikerinnen auf kommunaler und regionaler Ebene verabschiedet. Er wird dem Kongress auf dessen 39. Sitzung, die für Ende Oktober 2020 geplant ist, zur Prüfung und Verabschiedung vorgelegt.
Das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) wurde am 11. Mai 2011 zur Zeichnung aufgelegt und trat am 1. August 2014 in Kraft. Alle Mitgliedsstaaten des Europarates außer Aserbaidschan und der Russischen Föderation haben das Übereinkommen gezeichnet, 34 Mitgliedsstaaten haben es ratifiziert.