Das Europäische Jugendwerk lädt die Jugendorganisationen dazu ein, eine finanzielle Unterstützung für Tätigkeiten zu beantragen, durch die auf lokaler und nationaler Ebene auf durch die COVID-19-Krise bedingte Bedürfnisse reagiert wird.
Vorrangig behandelt werden Tätigkeiten, durch die gegenüber Menschen, die von der Krise betroffen sind, Solidarität und Unterstützung bezeugt wird, etwa:
- Unterstützung besonders gefährdeter Gruppen, insbesondere von Obdachlosen, Flüchtlingen und Asylsuchenden, Menschen mit Behinderung sowie Menschen, die isoliert oder an entlegenen Orten leben;
- Unterstützung für Gesundheits-, Sozial- und Bildungseinrichtungen und -dienste.
Bei der eingereichten Tätigkeit müssen die Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, welche die zuständigen Behörden auf innerstaatlicher und lokaler Ebene verfügt haben. Außerdem wird dringend empfohlen, dass die antragstellenden Jugendorganisationen ihre Tätigkeit mit den zuständigen Behörden koordinieren und darauf in ihrem Projektvorschlag hinweisen.