Zurück 10. Oktober: Europäischer Tag gegen die Todesstrafe

10. Oktober: Europäischer Tag gegen die Todesstrafe

Der 47 Staaten umfassende Europarat und die 28 Mitglieder zählende Europäische Union haben anlässlich des Europäischen und Welttags gegen die Todesstrafe am 10. Oktober eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht.

Die Erklärung unterstreicht die strikte Ablehnung der Todesstrafe der beiden Organisationen unter allen Umständen.

„Die Todesstrafe stellt eine Verletzung der Menschenwürde dar. Sie ist eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und läuft dem Recht auf Leben zuwider. Die Todesstrafe hat keine nachweisbare abschreckende Wirkung, und sie macht Justizirrtümer irreversibel.“ – Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarates, und Federica Mogherini, Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.

In Erwartung der Einführung eines Moratoriums ruft die Erklärung die Länder, welche die Todesstrafe noch immer anwenden – dazu zählt vor allem Weißrussland, das einzige europäische Land, in dem die Todesstrafe noch verhängt wird, – dazu auf, alle bereits gefällten Todesurteile in Gefängnisstrafen umzuwandeln.

Außerdem werden die Mitgliedsstaaten des Europarates und der EU dringend dazu aufgefordert, die Mitwirkung an der Anwendung der Todesstrafe durch Drittstaaten zu vermeiden, beispielsweise indem sie Maßnahmen ergreifen, die den Handel mit Gütern verhindern, welche in der Folge dazu verwendet werden könnten, Hinrichtungen zu vollziehen.

Durch die Europäische Menschenrechtskonvention hat der Europarat eine todesstrafenfreie Zone geschaffen, welche 47 Länder und über 830 Millionen Menschen umfasst.

Seit mehr als 20 Jahren haben in den Mitgliedstaaten des Europarates keine Hinrichtungen mehr stattgefunden.

 

Europarat Straßburg 9. Oktober 2018
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