„Anlässlich des 15. Jahrestags des bewaffneten Konflikts vom August 2008 zwischen Georgien und Russland bekräftigt der Europarat seine uneingeschränkte Unterstützung der Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Integrität Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen. Er lehnt entschieden die Anerkennung der georgischen Regionen Abchasien und Zchinwali/Südossetien durch Russland sowie dessen militärische Präsenz in der Region ab, die eine eklatante Verletzung der Grundprinzipien und Normen des Völkerrechts darstellen.
Ich bin nach wie vor zutiefst besorgt über die schwierige Menschenrechtssituation und die humanitäre Notlage der vom Konflikt betroffenen Bevölkerung, die noch immer unter den schädlichen Folgen des Konflikts leidet, besonders in den Gebieten unter der tatsächlichen Kontrolle der Russischen Föderation. Ihre durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Grundrechte und -freiheiten werden weiterhin schwer verletzt, nicht zuletzt aufgrund der sogenannten „Borderisation“ (Errichtung von Grenzanlagen entlang der Verwaltungsgrenzlinie), die ich bei meinem jüngsten Besuch in der Region am 3. Juli aus nächster Nähe beobachten konnte. Als der Staat, der die tatsächliche Kontrolle ausübt, muss die Russische Föderation ihre internationalen Verpflichtungen einhalten, alle einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vollständig umsetzen und gegen jegliche Menschenrechtsverletzungen vorgehen. Dazu zählt insbesondere die Schaffung von Voraussetzungen für die freiwillige, sichere und menschenwürdige Rückkehr von Binnenvertriebenen.
Der Europarat setzt sich nachdrücklich für einen umfassenden und dauerhaften Frieden und die entsprechende Sicherheit ein und bringt seine uneingeschränkte Unterstützung für den Prozess der Genfer Internationalen Gespräche zum Ausdruck. Diesbezüglich werden wir keine Mühe scheuen, um unserem Mitgliedsstaat Georgien bei der Bewältigung der Folgen des Konflikts Hilfe zu leisten, und dabei durch das Programm der vertrauensbildenden Maßnahmen (VBM) Versöhnung, Dialog und Menschenrechte fördern. Mittels meines konsolidierten Berichts über den Konflikt in Georgien werde ich unsere 46 Mitgliedsstaaten als Grundlage für die Fortsetzung unseres Engagements weiterhin regelmäßig informieren.“