Der Europarat veranstaltet gemeinsam mit den russischen Behörden eine hochrangige Diskussion mit dem Titel „Die Europäische Menschenrechtskonvention und das russische Recht: 20 Jahre gemeinsame Geschichte“. Die Veranstaltung findet am 16. Mai beim VIII. Internationalen Rechtsforum in Sankt Petersburg statt.
Die Europäische Konvention ist am 5. Mai 1998 in der Russischen Föderation in Kraft getreten und ist der Beginn einer neuen Ära in der europäischen und russischen Geschichte. Seit 20 Jahren hat die Konvention dank der Reformen im Rechtsbereich wichtige Veränderungen in der russischen Gesetzgebung und der Rechtsprechung der russischen Gerichte herbeigeführt (siehe die Publikation über „20 cases that changed the Russian legal system“ [20 Fälle, die das russische Rechtssystem verändert haben], die auf Russisch verfügbar ist; die englische Fassung erscheint demnächst).
Der Generaldirektor für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, Christos Giakoumopoulos, und die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Angelika Nussberger, nehmen an der Sitzung teil, bei der hochrangige Persönlichkeiten aus dem rechtlichen und gerichtlichen Bereich der Russischen Föderation anwesend sind. Die Diskussion soll die wichtige Rolle der Konvention in der gesamteuropäischen rechtlichen Struktur und die dringende Notwendigkeit unterstreichen, ihre Lebensfähigkeit zugunsten von mehr als 800 Millionen Europäern sicherzustellen.
Rede von Christos Giakoumopoulos (nur auf Englisch)
Der Europarat nimmt auch an weiteren Diskussionsrunden beim Forum teil, darunter an jenen über die Menschenrechte im Bereich des Sports und über Bioethik.