Zurück Ein Vertrag für die Menschen in Europa: Der Einfluss der EMRK

Ein Vertrag für die Menschen in Europa: Der Einfluss der EMRK

In den letzten Jahren hat der Europarat eine Reihe von Videos veröffentlicht, die zeigen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention das Leben der Menschen auf dem ganzen Kontinent verbessert hat.

Diese kurzen Filme erzählen die Geschichten von Menschen, die vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht bekommen haben, nachdem sie in ihren Heimatländern erfolglos geklagt hatten.

In solchen Fällen müssen die betroffenen Staaten die vom Gerichtshof festgestellten Menschenrechtsverletzungen korrigieren und Maßnahmen ergreifen, damit sie sich nicht wiederholen.

In vielen Tausenden von Fällen in ganz Europa hat dies zu positiven Veränderungen für die Betroffenen geführt.

Dies hat auch zur Änderung von Gesetzen, politischen Maßnahmen und Praktiken geführt, was der Gesellschaft als Ganzes zugutekommen – bisweilen weit über die Landesgrenzen hinaus.

Konkrete Beispiele sind die Suche einer Italienerin nach ihrer Herkunft, der Fall eines Iren, der erfolgreich für die Entkriminalisierung von Homosexualität in seinem Heimatland – und darüber hinaus – kämpfte, und der Kampf einer polnischen Nichtregierungsorganisation für den Schutz friedlicher Demonstrationen.

Andere Videos befassen sich mit der Rolle einer jungen Frau bei der Kriminalisierung des Menschenhandels in Frankreich, mit dem Kampf einer Belgierin für die Rechte alleinerziehender Mütter und ihrer Kinder und mit dem richtungsweisenden Fall einer Türkin, der schließlich zur Istanbul-Konvention des Europarates zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen führte.

Diese und mehr als 200 weitere Geschichten werden auf einer speziellen Website vorgestellt, die den Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention beleuchtet.

Die Menschenrechtskonvention wurde am 4. November 1950 zur Zeichnung aufgelegt und trat am 3. September 1953 in Kraft.

Die 46 Mitgliedsstaaten des Europarates und die Russische Föderation haben bisher mehr als 20.000 Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umgesetzt.*

* Die Russische Föderation wurde am 16. März 2022 aufgrund ihrer militärischen Aggression gegen die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen und schied sechs Monate später als Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention aus. Russland ist weiterhin verpflichtet, alle einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

 

EMRK Strassburg 20. August 2024
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