Am 18. und 19. Oktober veranstaltet der Europarat in Straßburg eine Regionalkonferenz zum Thema „Festigung des Zugangs zur Justiz für weibliche Gewaltopfer“.
Gegenstand der Konferenz sind die Fortschritte, die im Hinblick auf den verbesserten Zugang von Frauen zur Justiz in den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Republik Moldau, Ukraine und Weißrussland) unter Berücksichtigung der Grundsätze des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) erzielt wurden.
Von den Ländern der Östlichen Partnerschaft hat lediglich Georgien die Istanbul-Konvention ratifiziert (im Jahr 2017). Das Land behielt sich jedoch das Recht vor, die Bestimmungen zur staatlichen Entschädigung der Opfer bis September 2022 nicht anzuwenden. Armenien, die Ukraine und die Republik Moldau haben das Übereinkommen gezeichnet, aber nicht ratifiziert. Aserbaidschan und Weißrussland haben es weder gezeichnet noch ratifiziert.
Unabhängig davon, ob ein Staat die Istanbul-Konvention gezeichnet oder ratifiziert hat – Gewalt gegen Frauen ist überall traurige Realität. Beim Zugang zur Justiz stehen Frauen täglich vor Hindernissen und leiden unter den Folgen einer geschlechterblinden Justiz, die den Frauen eigentlich Gleichheit und vollen Schutz der Menschenrechte garantieren müsste. Die Stärkung der Gleichstellungsorientiertheit der Justiz im Einklang mit der einschlägigen Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofs und den Grundsätzen der Istanbul-Konvention ist darum von entscheidender Bedeutung und steht im Mittelpunkt der Konferenz.
Die Konferenz findet im Rahmen der von der EU finanzierten und von Europarat umgesetzten Partnerschaft für Gute Regierungsführung (PGG) statt, und zwar als Teil des Projekts „Festigung des Zugangs zur Justiz für weibliche Gewaltopfer in sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft”.