Zurück Recht auf Einsichtnahme in amtliche Dokumente: Europarat beurteilt Umsetzung der Tromsø-Konvention durch elf Staaten

Recht auf Einsichtnahme in amtliche Dokumente: Europarat beurteilt Umsetzung der Tromsø-Konvention durch elf Staaten

Die zur Überprüfung der Umsetzung der Konvention des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten durch die Unterzeichnerstaaten eingesetzte Expertengruppe (Acces Info Group – AIG) hat heute ihre ersten Benchmarkberichte zu folgenden elf Staaten veröffentlicht: Bosnien und Herzegowina, Estland, Finnland, Island, Litauen, Montenegro, Norwegen, Republik Moldau, Schweden, Ukraine und Ungarn.

 

Die Berichte enthalten detaillierte Analysen der Gesetze zur Informationsfreiheit in den genannten Staaten sowie ihrer Übereinstimmung mit dem auch als Tromsø-Konvention bekannten Übereinkommen. Basierend auf den Ergebnissen formuliert die GIA länderspezifische Empfehlungen zu Fragen wie z.B. dem Ausschluss von Dokumenten mit personenbezogenen Daten oder anderen Inhalten von der Anwendung dieser Gesetze, oder der Einschränkung des Rechts auf Zugang zu gewissen amtlichen Dokumenten. Weitere Empfehlungen beziehen sich auf die fallweise überlange Dauer von Beschwerdeverfahren bei Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten, sowie auf Mängel in den Verfahren, mit denen Anträge auf Zugang bestätigt oder abgelehnt werden, wie z.B. den übermäßigen Ermessensspielraum, der es Behörden ermöglicht, die beantragten Informationen nicht freizugeben, oder auf mangelnde Hilfestellung für Personen, die in Dokumente Einsicht nehmen möchten.

Die Tromsø-Konvention ist seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft und das erste verbindliche internationale Rechtsinstrument, das ein allgemeines Recht auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten in Behördenbesitz auf Antrag garantiert. Sie legt die Mindestverpflichtungen fest, die für ihre Vertragsparteien gelten, um das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten zu gewährleisten, wobei der Schutz des öffentlichen Interesses an Transparenz gegen den Schutz anderer legitimer Interessen wie der nationalen Sicherheit, der Verteidigung und der internationalen Beziehungen abzuwägen ist. Schließlich legt das Übereinkommen noch Verpflichtungen betreffend die Verfahren zur Bearbeitung von Informationsanfragen und die Überprüfung allfälliger Ablehnungsentscheidungen durch eine unabhängige Stelle oder ein Gericht fest.

 

Europarat Strassburg 16. Juli 2024
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