„Wir beobachten in Europa und darüber hinaus die zunehmende Tendenz, dass die Beziehung gleichgeschlechtlicher Paare rechtlich anerkannt wird, und dies ist mit einem besonderen Schutz verbunden. 1989 hat Dänemark als erstes Land die ‚eingetragenen Partnerschaft’ eingeführt, während die gleichgeschlechtliche Ehe zuerst in den Niederlanden (im Jahr 2001) zugelassen wurde. Heute ist weltweit in 47 Ländern, von denen 27 Mitgliedsstaaten des Europarates sind, eine Form der rechtlichen Anerkennung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften vorgesehen“, so Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, in seinem neuesten Menschenrechtskommentar, der heute veröffentlicht wurde.
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