Das Ministerkomitee des Europarates hat heute eine Empfehlung verabschiedet, um in den 46 Mitgliedsstaaten den gerechten Zugang zu Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung in Mangelsituationen zu fördern und die Grundrechte jener zu schützen, die sie aufgrund schwerer oder potenziell lebensbedrohlicher Gesundheitsprobleme benötigen.
Die Empfehlung wurde vom Lenkungsausschuss für Menschenrechte in den Bereichen Biomedizin und Gesundheit (CDBIO) als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie und den krisenbedingten Mangel an Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung entworfen. Sie enthält allgemeine Menschenrechtsschutz- und Verfahrensgrundsätze, die insbesondere darauf abzielen, Diskriminierung zu vermeiden. Dies soll etwa durch Priorisierung aufgrund medizinischer Kriterien und Einhaltung der Grundsätze von Rechenschaftspflicht, Transparenz und Nichtausgrenzung erreicht werden.
Der Empfehlung zufolge sollte zudem ein System eingeführt werden, um Mangelsituationen zu verhindern und zu begrenzen und um sich besser auf derartige Situationen vorzubereiten. Das Dokument bezieht sich auf den Zugang zu Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung, die durch ein geeignetes, gesetzlich vorgesehenes Regulierungsverfahren zugelassen wurden und zur Versorgung von Menschen mit schweren oder lebensbedrohlichen Gesundheitsproblemen nötig sind. Das Ministerkomitee unterstreicht, dass der Grundsatz des gerechten Zugangs zu Gesundheitsversorgung auch im Falle eines Mangels an Arzneimitteln und medizinischer Ausrüstung gelte, sowohl in Notfällen als auch in der klinischen Routinepraxis und unabhängig vom Grund des Mangels.
Strategischer Aktionsplan zu Menschenrechten und Technologien in der Biomedizin (2020–2025) [EN]