Das Ministerkomitee des Europarates hat eine neue Empfehlung an die Mitgliedsstaaten verabschiedet, die sich auf die Menschenrechtsgrundsätze und Leitlinien bei der Altersbestimmung im Migrationskontext bezieht. Minderjährige Flüchtlinge und Migrierende zählen auf ihrer Reise zu jenen Menschen, die am stärksten gefährdet und exponiert sind. Wenn sie ihr Alter nicht belegen können, kann dies ihre Gefährdung und das Risiko, zum Opfer von Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch und Menschenhandel zu werden, erhöhen. Die Empfehlung ist das erste internationale Rechtsinstrument, das Menschenrechtsnormen für die Altersbestimmung im Migrationskontext vorsieht.
„Die sachgemäße Bestimmung des Alters von Flüchtlingen und Migrierenden ist eine Voraussetzung dafür, Kinder und Jugendliche mit der Unterstützung, auf die sie ein Recht haben, zu versorgen und jede Art von Ausbeutung zu verhindern“, erklärte die Generalsekretärin des Europarates, Marija Pejčinović Burić. „Die neue Empfehlung des Europarates wird unseren Mitgliedsstaaten als Orientierung dienen, damit die Kinderrechte während des Verfahrens eingehalten werden.“
Die Empfehlung beinhaltet insbesondere den Grundsatz der Annahme der Minderjährigkeit für Menschen, die der Altersbestimmung unterzogen werden, und fordert die Mitgliedsstaaten auf, multidisziplinäre und auf Nachweisen beruhende Altersbestimmungsverfahren anzuwenden. Sie erinnert die Mitgliedsstaaten daran, dass eine medizinische Untersuchung zum Zwecke der Altersbestimmung nur dann unternommen werden sollte, wenn nach Ausschöpfung der anderen Maßnahmen, die das Verfahren vorsieht, begründete Zweifel über das geschätzte Alter einer Person bestehen. Die verabschiedete Empfehlung wurde vom Lenkungsausschuss des Europarates für Kinderrechte (CDENF) ausgearbeitet und ist Teil der strategischen Orientierung, die in der Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (2022–2027) und im Aktionsplan des Europarates zum Schutz gefährdeter Personen im Kontext von Migration und Asyl in Europa (2021–2025) verankert ist.