Zurück KI in Vollzugs- und Bewährungsdiensten: Neue Empfehlung des Europarates soll Achtung von Menschenrechten und Menschenwürde gewährleisten

KI in Vollzugs- und Bewährungsdiensten: Neue Empfehlung des Europarates soll Achtung von Menschenrechten und Menschenwürde gewährleisten

Der Europarat hat Empfehlungen an seine 46 Mitgliedsstaaten veröffentlicht, durch die gewährleistet werden soll, dass beim Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) und der zugehörigen digitalen Technologien durch Vollzugs- und Bewährungsdienste die Menschenrechte und Menschenwürde von Häftlingen, Personen auf Bewährung sowie des Personals geachtet werden.

In einer neuen Empfehlung ruft das Ministerkomitee des Europarates die Regierungen auf, sicherzustellen, dass Vollzugs- und Bewährungsdienste die Technologien recht- und verhältnismäßig einsetzen und nur dann, wenn sie zur Wiedereingliederung der Straftäter beitragen. Die Technologien sollten nicht das Gefängnis- und Bewährungspersonal in seiner täglichen Arbeit und Interaktion mit den Straftätern ersetzen, sondern sie stattdessen bei diesen Aufgaben unterstützen und dem Strafrechtssystem helfen, insbesondere bei der Vollstreckung von strafrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen, der Verbesserung der Rehabilitation und Resozialisierung von Personen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, und der Verringerung der Rückfälligkeit.

Die Empfehlung befasst sich mit den ethischen und organisatorischen Aspekten des Einsatzes von KI und der zugehörigen digitalen Technologien in Gefängnissen und durch Bewährungsdienste und zielt darauf ab, den Staaten bei der Verabschiedung nationaler Gesetze, Strategien und Praktiken Leitlinien an die Hand zu geben. Es wird hervorgehoben, dass alle Verfahren im Zusammenhang mit der Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung, Nutzung und Außerbetriebnahme von KI und der zugehörigen Technologien, die von Vollzugs- und Bewährungsdiensten und privaten Unternehmen, die in ihrem Namen handeln, eingesetzt werden, im Hinblick auf eine öffentliche Überprüfung transparent sein und im Einklang mit nationalen und internationalen Rechtsnomen stehen sollten, darunter dem Rahmenübereinkommen des Europarates über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (SEV Nr. 225).

In der Empfehlung wird festgestellt, dass KI zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und des Schutzes in Gefängnissen beitragen und somit ein besseres Risiko- und Krisenmanagement ermöglichen kann. Allerdings sollte ihr Einsatz unbedingt notwendig sein und sollten nachteilige Auswirkungen auf das Privatleben und das Wohlergehen von Straftätern und Personal vermieden werden.


 Pressemitteilung
KI in Vollzugs- und Bewährungsdiensten: Neue Empfehlung des Europarates soll Achtung von Menschenrechten und Menschenwürde gewährleisten [EN]


 Der Europarat und Künstliche Intelligenz [EN]


 Der Europarat und Gefängnisse und nicht im Gefängnis zu vollziehende Sanktionen und Maßnahmen [EN]


 Begründungstext zur Empfehlung CM/Rec(2024)5 [EN]

 

Europarat Straßburg 9. oktober 2024
  • Diminuer la taille du texte
  • Augmenter la taille du texte
  • Imprimer la page