Im Mittelpunkt der letzten Plenarsitzung der Venedig-Kommission des Europarates standen in diesem Jahr einige Gutachten von besonderem Interesse, darunter über Albanien, Ungarn, Malta und die Türkei.
Die Rechtsexperten der Venedig-Kommission sind der Ansicht, dass die Befugnisse des Ministerpräsidenten in Malta bei Weitem jene anderer Regierungsorgane übertreffen, unter anderem des Präsidenten, des Parlaments, des Ministerkabinetts, der Justiz und der Ombudsperson. Zwar begrüßen die Experten die jüngste Justizreform als „Schritt in die richtige Richtung“, allerdings besteht weiterhin zu große Unausgewogenheit, wodurch die korrekte Funktion des Rechtsstaats infrage gestellt wird.
In einem gemeinsamen Gutachten der OSZE und der Venedig-Kommission des Europarates wird festgestellt, dass eine im ungarischen Gesetz XLI vorgesehene spezielle Zuwanderungssteuer das Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigung verletzt und darum widerrufen werden sollte.
Zudem urteilt die Venedig-Kommission, dass der Entwurf einer Verfassungsänderung in Albanien, welche die Sicherheitsüberprüfung von Politikern ermöglicht, keine ausreichenden Richtlinien und Garantiemaßnahmen vorsieht und zu Machtmissbrauch führen kann. Die Venedig-Kommission erkannte zwar das legitime Ziel an, Straftäter aus Führungspositionen und der Politik zu entfernen und ihren Einfluss zu beenden, gleichwohl äußert sie sich besorgt darüber, dass sich der Mangel an rechtlicher Klarheit und Sicherheit über den Geltungsbereich und die Umsetzung des vorgeschlagenen Überprüfungsverfahrens schwerwiegend auf die Rechte jener auswirken könnte, die Gegenstand davon sind.
Ein weiteres gemeinsames Gutachten der Venedig-Kommission und der OSZE kritisiert die jüngsten Änderungen an Wahlgesetzen in der Türkei. Die Veränderung wichtiger Teile des Wahlrechts – nur wenige Wochen vor der Wahl im Juni, auf überhastete Weise und nicht nach möglichst umfassender Konsultation – ist laut dem Gutachten problematisch und steht nicht im Einklang mit internationalen Normen.