Der beratende Ausschuss des Europarates zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM) fordert in seiner vierten Stellungnahme zu Albanien das Land auf, weitere gesetzgeberische Maßnahmen zu treffen und dadurch zu gewährleisten, dass die Bestimmungen zum Schutz nationaler Minderheiten wirksam angewandt werden können.
Im Rahmen der Analyse des erzielten Fortschritts und der auf dem Besuch im vergangenen Jahr beruhenden Empfehlungen bekräftigt der Ausschuss, dass der Grundsatz der freien Selbstidentifikation strikt eingehalten werden muss. Außerdem dürfen sich die Behörden dem Ausschuss zufolge nicht mehr ausschließlich auf Archiv- und Personenstandsregisterdaten stützen, um die Erklärung der Selbstidentifikation von Angehörigen nationaler Minderheiten zu überprüfen.
Roma und Ägypter sind weiterhin Opfer von Ungleichheit und Diskriminierung, besonders auf lokaler Ebene. Weitere Bemühungen sind erforderlich, um ihre Lebensbedingungen, ihren Zugang zu Beschäftigung, Bildung und Gesundheitsversorgung zu verbessern und ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern. Zudem sollten für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für die Integration von Roma und Ägyptern (2016–2020) angemessene Finanzmittel bereitgestellt werden.
In der Stellungnahme wird auch die Notwendigkeit betont, zahlenmäßig kleineren nationalen Minderheiten den Zugang zu Bildung in Minderheitensprachen zu gewährleisten und eine ausreichende Zahl von Schulbüchern zur Verfügung zu stellen.