Der Sonderbeauftragte der deutschen Bundesregierung für den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates, Staatsminister Michael Roth, der Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Rik Daems, und die Generalsekretärin des 47 Nationen umfassenden Europarates, Marija Pejčinović Burić, haben heute folgende Erklärung zur Verurteilung von Alexej Nawalny abgegeben:
„Wir bedauern die jüngste Entscheidung eines Moskauer Gerichts, Alexej Nawalny zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen, zutiefst. Diese Entscheidung beruht auf einer strafrechtlichen Verurteilung, welche gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Nawalny gegen Russland vom 17. Oktober 2017 willkürlich und offenkundig unangemessen war und die damit eine Verletzung der Artikel 6 und 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellte, deren Vertragsstaat Russland ist. Wir fordern die russischen Behörden auf, ihre internationalen Verpflichtungen im Rahmen der Konvention einzuhalten.
Die teilweise gewalttätigen Massenverhaftungen von Demonstrierenden und Journalist/inn/en bei den jüngsten Demonstrationen in ganz Russland sind ebenso alarmierend. Wir verweisen diesbezüglich auf die Erklärung der Menschenrechtskommissarin des Europarates. Versammlungsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit, das Recht auf Freiheit und Sicherheit und das Recht auf ein faires Verfahren sind grundlegende Rechte, die von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert werden. Diese Rechte müssen uneingeschränkt geachtet werden.
Wir rufen die russischen Behörden dazu auf, alle gemeldeten missbräuchlichen Handlungen gegen friedliche Demonstrierende und Journalist/inn/en umfassend zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu bringen, um Russlands Verpflichtungen als Mitgliedsstaat des Europarates zu erfüllen.“