Zurück Sanktionen und Maßnahmen ohne Freiheitsentzug: Europäische Jahresstatistiken für 2023

Sanktionen und Maßnahmen ohne Freiheitsentzug: Europäische Jahresstatistiken für 2023

Die Gesamtzahl der Personen, die nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen und Maßnahmen unterliegen, ist in Europa zwischen Januar 2022 und Januar 2023 stabil geblieben, obwohl einige Bewährungshilfeeinrichtungen erhebliche Zu- oder Abnahmen verzeichneten, so die jährliche Strafstatistik des Europarates über Personen, die von Bewährungshilfeeinrichtungen betreut werden (SPACE II 2023), die die Universität Lausanne für den Europarat erstellt hat (siehe auch die wichtigsten Erkenntnisse im Dokument „Bewährungshilfeeinrichtungen und Gefängnisse in Europa 2023“).

Die Erhebung enthält Daten zu Personen, die unter der Aufsicht von 41 Bewährungshilfeeinrichtungen in den Mitgliedsstaaten des Europarates stehen und nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen und Maßnahmen unterliegen, darunter Haftalternativen wie elektronische Überwachung, gemeinnützige Arbeit, Hausarrest, Therapien, Halbstrafe und bedingte Entlassung.

Am 31. Januar 2023 wurden 1.330.838 Personen von 30 Bewährungshilfeeinrichtungen betreut, die diese Daten übermittelt haben und Personen als Zähleinheit verwenden (einige Verwaltungen verwenden andere Indikatoren wie die Zahl der Fälle oder Akten). Dies entspricht einem Anstieg von 1 % im Vergleich zum 31. Januar 2022 und einer medianen Quote von 164 Personen in Bewährungsmaßnahmen auf 100.000 Einwohner.

Am höchsten war die Quote in Bewährungshilfeeinrichtungen in Polen (636 Personen auf Bewährung pro 100.000 Einwohner), der Türkei (434), der Republik Moldau (320), Lettland (290), England und Wales (Vereinigtes Königreich) (284), Frankreich (283), Estland (249) und Italien (210). Am niedrigsten war die Quote in Nordmazedonien (9,7 Personen auf Bewährung pro 100.000 Einwohner), Griechenland (17) und Montenegro (27).

Der Leiter des SPACE-Forschungsteams der Universität Lausanne, Prof. Marcelo Aebi, erklärte: „Die Landschaft der Strafverfolgungssysteme in Europa ist sehr vielfältig. Bewährungshilfe und nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen haben sich zwar in den vergangenen Jahren als Alternativen zu Freiheitsstrafen durchgesetzt, doch bestehen erhebliche Unterschiede in der Umsetzung. Im Jahr 2023 verzeichneten 23 von 30 Rechtssystemen höhere Quoten bei den Personen auf Bewährung als bei der Gefängnispopulation, was einen Trend widerspiegelt, Straftäter in der Gesellschaft zu behalten, um ihre soziale Eingliederung zu erleichten. In einigen Ländern mit hohen Quoten bei den inhaftierten Personen und den Personen auf Bewährung scheinen allerdings die nicht im Gefängnis zu vollziehenden Sanktionen nicht immer als Alternativen zur Freiheitsstrafe angewandt zu werden, sondern eher als zusätzliche Maßnahmen, während sie in anderen Ländern noch selten angewendet werden.“

Europarat Strassburg 27. Juni 2024
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