Anlässlich des 35. Jahrestags der Auflegung zur Unterzeichnung der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung hat der Präsident des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates, Anders Knape, folgende Erklärung abgegeben:
„Am 15. Oktober 1985 wurde die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung zur Zeichnung aufgelegt. Heute, 35 Jahre danach, ist sie eines von nur 17 Übereinkommen des Europarates (von denen es insgesamt 223 gibt), das von allen 47 Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde. Im Laufe der Jahre hat sich die Charta als zweckdienlich erwiesen, um die kommunale Demokratie zu fördern, die ihrerseits die Grundlage des europäischen Modells einer pluralistischen Gesellschaft ist. Die Charta ist ein richtungsweisendes Dokument und diente seit ihrem Inkrafttreten als Rechtsgrundlage für rund 180 Überwachungsberichte und Empfehlungen des Kongresses, die in den Mitgliedsstaaten des Europarates zu Gesetzes- und Verfassungsänderungen führten, um so in Europa die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und das Subsidiaritätsprinzip umzusetzen.
Auch in Krisenzeiten, wie wir sie derzeit aufgrund der Coronavirus-Pandemie durchleben, bietet die Charta den Mitgliedsstaaten die Rechtsgrundlage, um die Grundsätze der kommunalen Demokratie und Selbstverwaltung zu verteidigen und um Lösungen zu entwickeln, durch die die demokratischen Einrichtungen weiterhin funktionieren können. Aufbauend auf diesen Errungenschaften hat der Kongress einen aktuellen Kommentar zum Erläuternden Bericht zur Charta ausgearbeitet, der die 35-jährige Entwicklung berücksichtigt und ein modernes Verständnis der Charta gewährleistet. Ich freue mich über diesen Erfolg und auf die Verabschiedung des Kommentars durch den Kongress im Dezember 2020, im Rahmen der Feierlichkeiten anlässlich des 35. Jahrestags der Charta.“
In der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung sind Normen für den Schutz der Rechte kommunaler Gebietskörperschaften verankert. Das Übereinkommen wurde am 15. Oktober 1985 zur Zeichnung aufgelegt und trat am 1. September 1988 in Kraft. Es verpflichtet alle 47 Mitgliedsstaaten, die es ratifiziert haben, eine Reihe von Grundsätzen einzuhalten, welche die Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung in Europa bilden. Dem Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates obliegt die Überwachung der Umsetzung der Charta in den Mitgliedsstaaten. Dazu erstellt er regelmäßig Monitoring-Berichte für jedes einzelne Land.