Zurück Andorra: Weitere Maßnahmen nötig, um Gewalt gegen Frauen zu erfassen und Vergewaltigungsopfer zu unterstützen

Andorra: Weitere Maßnahmen nötig, um Gewalt gegen Frauen zu erfassen und Vergewaltigungsopfer zu unterstützen

In ihrem ersten Bericht zur Bewertung der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention) durch Andorra erkennt die Expertengruppe GREVIO an, dass auf legislativer Ebene und in anderen Bereichen Fortschritte erzielt wurden. Gleichzeitig stellt sie jedoch eine Reihe von Mängeln fest, insbesondere bei der Datenerhebung, dem Strafrecht und den Unterstützungsdiensten für Opfer sexualisierter Gewalt.

Die GREVIO begrüßt die erheblichen Anstrengungen, welche die andorranischen Behörden unternommen haben, um einen Rechtsrahmen für die von der Konvention erfassten Formen von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln, vor allem durch das Gesetz von 2015 zur Beseitigung von geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt und das Gesetz von 2019 zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. In dem Bericht werden einige Mängel bei der Datenerhebung hervorgehoben, welche eine angemessene Bewertung der Auswirkungen der besonders durch Strafverfolgungs- und Justizbehörden sowie Gesundheitsdienste ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt verhindern. Folglich ruft die Expertengruppe die andorranischen Behörden dringend dazu auf, im Einklang mit der Konvention ein System zur Erhebung und Veröffentlichung dieser Daten einzurichten.

Nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention sei im Hinblick auf einige Formen von Gewalt, wie Zwangsheirat, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation sowie Genitalverstümmelung von Frauen, das Strafgesetzbuch umfassend reformiert worden. Allerdings werde die Schwere von Sexualstraftaten weiterhin nach dem Ausmaß der angewendeten körperlichen Gewalt bewertet, anstelle der fehlenden Einwilligung des Opfers. Die GREVIO empfiehlt eine Änderung des Strafgesetzbuchs, um zu gewährleisten, dass eine Straftat der sexualisierten Gewalt besteht, die fest in der fehlenden Einwilligung verankert ist, und das angewandte Strafmaß zu überprüfen. Obwohl es ein System der (Eil-)Schutzanordnungen gibt, äußert sich die GREVIO wegen der fehlenden Datenerhebung über ihren Gebrauch besorgt hinsichtlich ihrer wirksamen Anwendung. Daher fordert sie die Behörden nachdrücklich dazu auf, sicherzustellen, dass diese Anordnungen in der Praxis angewendet werden und dass sie in Situationen unmittelbarer Gefahr innerhalb kürzester Zeit erlassen werden können.

Der Bericht, in dem die Situation bis 14. Oktober 2020 bewertet wird, wurde gemeinsam mit der Stellungnahme der Regierung (nur Französisch) veröffentlicht.


 Pressemitteilung
Andorra: Fortschritt bei Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, doch weitere Maßnahmen nötig, um Ausmaß des Problems zu erfassen und Vergewaltigungsoper zu unterstützen [EN]

Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) Strassburg 30. November 2020
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