Der Kampf gegen Doping im Sport setzt faire Verfahren voraus, gleichzeitig gilt es die Notwendigkeit anzuerkennen, dass das Privatleben der Athletinnen und Athleten einschließlich ihres Rufs und gesundheitsbezogener Daten geschützt werden muss. Das Ministerkomitee des Europarates hat eine Empfehlung an die Mitgliedsstaaten verabschiedet, um die Menschrechtsgrundsätze zu stärken, die für Antidopingverfahren im Sport gelten sollten, und sicherzustellen, dass die grundlegenden, in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Garantien uneingeschränkt in den Antidopingverfahren umgesetzt werden.
Die Empfehlung nennt die wesentlichen Grundsätze eines fairen Verfahrens, etwa die Unabhängigkeit der Ermittlungen und der zuständigen Gerichte, das Recht auf Anhörung und wirksame Verteidigung sowie den Grundsatz der öffentlichen Verhandlung und die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Entscheidungen. Diese wichtigen Grundsätze werden an die besonderen Umstände des Sports und des Kampfs gegen Doping angepasst.
Der Text beruht auf den Arbeiten der Beobachtenden Begleitgruppe und berücksichtigt die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und den Welt-Anti-Doping-Code.
„Wir kämpfen gegen Doping im Sport, um die Wahrung der Spielregeln zu gewährleisten. Im Kampf gegen Doping sind auch faire Verfahren nötig. Faire Verfahren erfordern wiederum unabhängige Ermittlungen mit voll unabhängigen und interessenkonfliktfreien Disziplinar- und Berufungsstellen. Aufgrund der Wichtigkeit der Kontrolle durch die Öffentlichkeit muss auch der Grundsatz der öffentlichen Anhörung und Veröffentlichung der Entscheidungen garantiert sein. Die Beiträge der WADA, der Sportvereine und der gesamten Sportwelt sowie diverser Europaratsorgane waren bei der Redaktion des Textes ein entscheidender Faktor. Ich bin überzeugt, dass die Empfehlung das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Sportjustiz weiter stärken wird“, erklärte der Vorsitzende der Ad-hoc-Expertengruppe zur Sicherung des wirksamen Zugangs von Wettkämpfenden zur Justiz und zu einem fairen Verfahren, Anders Solheim.
„Dieser wegweisende Text unterstreicht erneut die Schlüsselrolle des Europarates für den Schutz der Menschenrechte und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in einem wertebasierten Sport. Der Europarat ist eine Plattform für die wirksame Zusammenarbeit zwischen Regierungen und Sportorganisationen und wird nun mit den Mitgliedsstaaten Maßnahmen entwickeln, um die schrittweise Umsetzung der Empfehlung zu gewährleisten. Unser Ziel ist die Verbesserung des Systems, um den Grundsatz der Gewaltenteilung zu garantieren und gleichzeitig Autonomie und Unabhängigkeit der Sportverbände zu wahren“, unterstrich der Stellvertretende Generalsekretär des Europarates, Bjørn Berge.