Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat heute ihre Schlussfolgerungen zur Umsetzung ihrer vorrangigen Empfehlungen veröffentlicht, die sie 2019 an Finnland, Irland, die Niederlande, Rumänien und Slowenien gerichtet hat.
In Bezug auf Finnland kommt die ECRI zu dem Schluss, dass die Behörden keine der beiden vorrangigen Empfehlungen umgesetzt haben. Am Auftrag und den Befugnissen des Nationalen Antidiskriminierungs- und Gleichstellungstribunals sei keine Veränderung vorgenommen worden, ungeachtet der Empfehlung der ECRI, dessen Ressourcen deutlich zu verstärken und es zu befugen, sich mit Beschwerden über Diskriminierung in der Arbeitswelt aus jeglichem Grund zu befassen und nicht nur mit Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Geschlechtsidentität, sowie Diskriminierungsopfern eine Entschädigung zuzusprechen.
Im Hinblick auf Irland stellt die ECRI fest, dass die Regierung – trotz bestimmter positiver Entwicklungen – die erste vorrangige Empfehlung, die auf das Problem abzielt, dass die Kommunalbehörden die Mittel zur Unterbringung von Mitgliedern der Traveller nicht ausschöpfen, noch nicht umgesetzt haben. Die zweite Empfehlung lautete, dass neue gesetzliche Maßnahmen gegen Hassrede und Hasskriminalität in Abstimmung mit den betroffenen Akteuren der Zivilgesellschaft verabschiedet werden sollten; diese Empfehlung sei teilweise umgesetzt worden. Die ECRI nimmt sehr ermutigende Schritte im gesetzgeberischen Bereich ebenso zur Kenntnis wie weitere Initiativen, etwa zur Schulung von Angehörigen der Polizeibehörden.
Hinsichtlich der Niederlande begrüßt die ECRI einige positive Aspekte des seit 1. Januar 2022 geltenden Gesetzes zur gesellschaftlichen Integration, gleichzeitig ist sie weiterhin besorgt über den ihrer Auffassung nach „strafandrohenden Ansatz“ der niederländischen Behörden im Bereich der Integration. Insbesondere müssten alle vor 2022 registrierten Asylsuchenden und die meisten Migranten aus nicht EU-Ländern nach wie vor ihren Integrationskurs selbst bezahlen und würden mit einer verhältnismäßig hohen Geldstrafe belegt, wenn sie die abschließende Integrationsprüfung nicht innerhalb von drei Jahren erfolgreich ablegen. Die ECRI kommt daher zum Schluss, dass ihre Empfehlung noch nicht umgesetzt wurde.
Die erste vorrangige Empfehlung an Rumänien lautete, dass ein System zur Erhebung von Daten und Statistiken über Fälle von Hassrede und Hasskriminalität, die der Polizei gemeldet und gerichtlich verfolgt werden, eingerichtet und diese Daten öffentlich zugänglich gemacht werden sollten; diese Empfehlung sei nicht umgesetzt worden. Bezüglich der zweiten Empfehlungen begrüßt die ECRI die Maßnahmen zur Schulung von Akteuren der Strafjustiz zum Thema Hasskriminalität. Allerdings wurde der ECRI zufolge nichts oder wenig unternommen, um Hasskriminalität als solche zu klassifizieren und die hohe Dunkelziffer zu senken. Darum ist sie der Ansicht, dass die Empfehlung lediglich teilweise umgesetzt wurde.
Bezug nehmend auf Slowenien stellt die ECRI fest, dass die Behörden ihre erste vorrangige Empfehlung teilweise umgesetzt haben. Diese zielte darauf ab, die schweren Mängel bei der Verfolgung von Hassrede und das Fehlen eines wirksamen Rechtsmittels für mutmaßliche Opfer im Falle der Abweisung einer Beschwerde oder der Nichteinleitung einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft zu beheben.
Diese Schlussfolgerungen beruhen auf den Stellungnahmen der betroffenen Regierungen und auf Informationen aus anderer Quelle. Sie beziehen sich ausschließlich auf die vorrangigen Empfehlungen der ECRI und zielen nicht darauf ab, alle Entwicklungen im Kampf gegen Rassismus und Intoleranz in diesen Ländern umfassend zu analysieren.