Zurück Antifolterkomitee besorgt über Polizeipraktiken und Überbelegung von Gefängnissen in der Schweiz

Antifolterkomitee besorgt über Polizeipraktiken und Überbelegung von Gefängnissen in der Schweiz

In einem neuen Bericht (nur Französisch) äußert das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) des Europarates eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Behandlung von Personen, denen durch die Polizei die Freiheit entzogen wurde, sowie der Überbelegung von Gefängnissen. Der Bericht folgt auf einen Besuch des CPT vom 19. bis 28. März 2024, in dessen Mittelpunkt die Polizei und die Untersuchungshaft in vier Kantonen der französischsprachigen Schweiz standen: Genf, Freiburg, Wallis und Waadt.

Was die Behandlung von Personen betrifft, denen durch die Polizei die Freiheit entzogen wurde, seien gegenüber dem CPT erneut Vorwürfe wegen körperlicher Misshandlungen und übermäßiger Gewaltanwendung erhoben worden, darunter Bisse von Polizeihunden, Hiebe mit Schlagstöcken, Kopfstöße, Faustschläge und Fußtritte sowie gewaltsames Niederdrücken am Boden. Diese Behauptungen stammten von ausländischen Staatsangehörigen und bezogen sich insbesondere auf den Zeitpunkt ihrer Festnahme durch die Polizei in den Kantonen Genf, Wallis und Waadt. Die alarmierende Zahl der Anschuldigungen wegen vorsätzlicher Misshandlungen, vor allem im Kanton Genf, lasse darauf schließen, dass Polizeigewalt eine weiterhin bestehende Praxis ist. Es sollten entschlossene Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Phänomen besser zu verhindern und wirksamer zu bekämpfen. Das Komitee bedauert, dass seine langjährigen Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen gegen Misshandlungen zum Zeitpunkt der Festnahme nicht umgesetzt wurden.

In seinem Bericht empfiehlt das CPT außerdem, dass wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Polizeikräfte, die wegen Misshandlungen beschuldigt werden, strafrechtlich zu verfolgen, die polizeilichen Vernehmungsmethoden zu überprüfen, einschließlich der allgemeinen Einführung von audio-visuellen Aufzeichnungen, und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen im polizeilichen Kontext zu verbieten.

Die Überbelegung von Gefängnissen sei in den besuchten Gefängnissen in der französischsprachigen Schweiz, insbesondere in den Kantonen Genf und Waadt, weiterhin ein großes Problem. Zur Zeit des Besuchs habe die Belegungsrate im Gefängnis Bois-Mermet bei 166 % und jene im Gefängnis Champ-Dollon bei 132 % gelegen. Die Auswirkungen der Überbelegung seien bedauernswert und beeinträchtigten die Haftbedingungen von Untersuchungshäftlingen und die Arbeitsbedingungen des Personals. Es sollte eine umfassende Strategie zur Verringerung der Gefängnispopulation umgesetzt werden, die alle Akteure der Strafvollzugskette einbezieht.

Das Komitee fordert erneut alle Schweizer Kantonsbehörden auf, die Regeln bezüglich der drastischen Einschränkung der Kontakte zur Außenwelt und der fehlenden Aktivitäten für Untersuchungshäftlinge zu überprüfen, die häufig 23 Stunden am Tag in ihren Zellen verbringen. In den Kantonen Freiburg, Wallis und Waadt sollten zudem die Regeln zur maximalen Dauer der disziplinarischen Isolationshaft überarbeitet werden.

In ihrer Stellungnahme zum Bericht stellen die schweizerischen Behörden detaillierte Informationen zu den vom CPT formulierten Empfehlungen bereit. Der Bericht wurde heute gemeinsam mit der Stellungnahme der Schweizer Behörden (nur Französisch) veröffentlicht. Siehe auch die Zusammenfassung des Berichts.


 Pressemitteilung
Antifolterkomitee besorgt über Polizeipraktiken und Überbelegung von Gefängnissen in der Schweiz [EN]


 Die Schweiz und das CPT [EN]

Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) Straßburg 14. Januar 2025
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