Das Komitee des Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat heute einen Bericht über seinen periodischen Besuch in Italien veröffentlicht (siehe auch die Zusammenfassung des Berichts). Gleichzeitig wurde auch die Stellungnahme der italienischen Regierung veröffentlicht.
Das CPT stellt fest, dass die italienischen Behörden vor Kurzem umfassende Reformen im Hinblick auf die Überbelegung von Gefängnissen und im Bereich der forensischen Psychiatrie umgesetzt hat. Vor diesem Hintergrund untersucht es die Lebensbedingungen von Menschen, denen von Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden die Freiheit entzogen wurde, sowie von jenen, die aufgrund strafrechtlicher Bestimmung in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht sind. Hinsichtlich der Einführung des Straftatbestandes der Folter in das italienische Strafgesetz äußert das CPT Bedenken über die Formulierung der diesbezüglichen Bestimmungen. Diese steht dem Komitee zufolge in Widerspruch zu früheren CPT-Empfehlungen, zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und zur UN-Antifolterkonvention aus dem Jahr 1984.
Zudem ist das Komitee besorgt aufgrund von Beschwerden über körperliche Misshandlungen von Häftlingen durch Vollzugsbeamte. In einer Reihe von Einrichtungen der Polizia di Stato und der Carabinieri wurden mangelhafte materielle Bedingungen festgestellt. Diesbezüglich teilte die CPT-Delegation ihre Beobachtungen im Hinblick auf die anhaltend schlechten Haftbedingungen in der Quästur Florenz bereits während ihres Besuchs mit.
Pressemitteilung – Antifolterkomitee untersucht Bedingungen in Polizei-, Gefängnis- und Psychiatrieeinrichtungen in Italien