Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat heute ein Informationsblatt veröffentlicht, in dem es seine Normen zur Einwanderungshaft zusammenfasst. Dies ist einer der Bereiche, in dem das Komitee während seiner Besuche in den Mitgliedsstaaten regelmäßig Mängel festgestellt hat.
Ausländischen Staatsangehörigen darf infolge eines Verstoßes oder eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Ausländergesetz die Freiheit entzogen werden, etwa bei illegaler Einreise oder illegalem Aufenthalt. Häufig wird diese Art der Haft als „Einwanderungshaft“ bezeichnet. Diese ist in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates eine Form der Verwaltungshaft.
Der Text verweist darauf, dass Freiheitsentzug gemäß dem Ausländergesetz bloß das letzte Mittel sein sollte, nach einer sorgfältigen Einzelfallprüfung.
Das CPT hat Hunderte Besuche in Einwanderungshaftanstalten durchgeführt und mithilfe seiner Berichte einen detaillierten Normenkatalog entwickelt. Diese Normen bauen auf den Rechtsgrundsätzen aus internationalen Rechtstexten zu Menschenrechten wie der Europäischen Menschenrechtskonvention, den 20 Leitlinien des Ministerkomitees zur Frage der erzwungenen Rückkehr, einschlägigen Verträgen der Vereinten Nationen und der EU-Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 auf.
Die Normen, welche in dem vom Sekretariat des CPT erstellten Informationsblatt enthalten sind, betreffen insbesondere die Inhaftierung als letztes Mittel, Schutzmaßnahmen während der Haft, geeignete Räumlichkeiten, angemessene materielle Bedingungen für längere Aufenthalte (über 24 Stunden), den offenen Vollzug, qualifiziertes Personal, Disziplinarmaßnahmen, Isolationshaft und Zwangsmaßnahmen, wirksame Überwachung und Beschwerdemechanismen, angemessene Gesundheitsversorgung und die Betreuung schutzbedürftiger Personen (insbesondere Kinder).