Zurück Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels: Slowenien muss Menschenhandelsopfer besser identifizieren

Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels: Slowenien muss Menschenhandelsopfer besser identifizieren

In einen neuen Bericht ruft die Expertengruppe des Europarates für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) die slowenischen Behörden auf, den Zugang von Menschenhandelsopfern zur Justiz und wirksamen Rechtsbehelfen zu verbessern und die Identifizierung der Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und unter Asylsuchenden zu stärken. Im Mittelpunkt dieses dritten Berichts über die Umsetzung der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Slowenien steht der Zugang zur Justiz und zu wirksamen Rechtsbehelfen für Menschenhandelsopfer. Die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des zweiten Berichts der GRETA über Slowenien im Jahr 2018 werden ebenfalls bewertet.

Die GRETA erkennt an, dass in einigen Bereichen Fortschritte erzielt wurden, insbesondere die Einrichtung der Dienststelle für die Bekämpfung des Menschenhandels innerhalb des Innenministeriums, die den nationalen Koordinator für die Bekämpfung des Menschenhandels unterstützt und die interministerielle Zusammenarbeit gewährleistet, sowie die Änderungen des Strafgesetzbuchs und des Ausländergesetzes. Die Veröffentlichung von multilingualem Material zur Information von Menschenhandelsopfern über ihre Rechte und von ausführlichen Leitlinien für Arbeitsinspektorate zur Opferidentifizierung stellt ebenfalls eine positive Entwicklung dar.

Allerdings wird in dem Bericht festgestellt, dass kein Menschenhandelsopfer weder im Rahmen von straf-oder zivilrechtlichen Verfahren Entschädigung von den Urhebern der Straftaten erhalten hat noch gemäß dem Gesetz zur Entschädigung von Opfern von Straftaten vom Staat. Die GRETA fordert die slowenischen Behörden daher dringend auf, es Menschenhandelsopfern zu ermöglichen, ihr Recht auf Entschädigung wirksam auszuüben, indem ihr Zugang zu Informationen und Prozesskostenhilfe gewährleistet wird, um eine Entschädigung zu fordern. Die GRETA ruft die Behörden außerdem auf, die Anspruchsvoraussetzungen für staatliche Entschädigungen mit dem Ziel zu überprüfen, sie in der Praxis für Menschenhandelsopfer verfügbar zu machen.


 Pressemitteilung [EN]

 Slowenien und die GRETA [EN]

GRETA Strassburg 15. Juni 2023
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