Das Komitee des Europarates zur Verhütung von Folter (CPT) hat die europäischen Regierungen aufgerufen, ausländische Staatsangehörige, denen im Rahmen des Einwanderungsrechts ihre Freiheit entzogen wurde, vor jeglicher Misshandlung zu schützen und Pusbacks an Land- oder Seegrenzen zu beenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. In seinem Jahresbericht für 2022 erinnert das CPT daran, dass es seit 2009 zahlreiche Beschwerden über Misshandlungen ausländischer Staatsangehöriger durch Polizei und Grenzschutz erhalten und Aufnahmezentren in Grenznähe mit entsetzlichen Bedingungen besucht hat.
Das Komitee hat auch eine zunehmende Anzahl von Menschen getroffen, die angaben, „Pushbacks“ ausgesetzt gewesen zu sein – einer gewaltsamen Zurückdrängung ohne Rücksicht auf ihre persönlichen Umstände, während sie auf dem Meer abgefangen wurden, in Transitzonen an Grenzübergängen, in Dienststellen von Polizei und Grenzschutz oder nach Festnahmen in der Nähe von Landgrenzen.
„Viele europäische Länder sind an ihren Grenzen mit äußerst komplexen Aufgaben in Bezug auf Migration konfrontiert, doch dies bedeutet nicht, dass sie ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen ignorieren dürfen. Pushbacks sind rechtswidrig, nicht hinnehmbar und müssen enden. Die Regierungen müssen über wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Menschen verfügen, die im Rahmen des Einwanderungsrechts inhaftiert werden, und Mechanismen einführen, um jeglicher Form von Misshandlung an den Grenzen vorzubeugen“, erklärte CPT-Präsident Alan Mitchell.
Das CPT erkennt das Recht der Staaten zur Kontrolle ihrer souveränen Grenzen an und räumt ein, dass bestimmte Länder, die wegen ihrer geografischen Lage mit großen Migrationsbewegungen konfrontiert sind, vor unverhältnismäßigen Herausforderungen stehen. Um dem zu begegnen, hat das Komitee wiederholt unterstrichen, dass diese Herausforderungen eine abgestimmte europäische Vorgehensweise erfordern, jedoch einzelne Staaten nicht von der Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen entbinden können. Im Verlauf der Jahre hat das CPT im Zusammenhang mit Pushback-Vorgängen eindeutige Muster körperlicher Misshandlungen ausländischer Staatsangehöriger festgestellt, die vor allem in Schlägen – Faustschlägen, Ohrfeigen, Hieben mit Schlagstöcken – bei der Festnahme durch Polizei, Grenzschutz oder Küstenwache bestehen, die mitunter ihre Namensschilder und Polizeiabzeichen entfernen, um ihre Identität zu verbergen.
In dem Bericht werden die Regierungen aufgefordert, die Schutzmaßnahmen zu verstärken, um das Risiko von Misshandlungen und kollektiven Abschiebungen erheblich zu verringern. Alle ausländischen Staatsangehörigen, die an der Grenze abgefangen oder festgenommen werden, sollten einzeln identifiziert und registriert, einer Gesundheitsuntersuchung und einer Vulnerabilitätsbewertung unterzogen werden, und die Möglichkeit erhalten, Asyl zu beantragen. Abschiebungsanordnungen sollten individualisiert werden und auf der Grundlage einer individuellen Prüfung die Möglichkeit der Berufung vorsehen. Von Beginn ihres Freiheitsentzugs an sollten Einzelpersonen Zugang zu einer Rechtsvertretung und zu medizinischem Fachpersonal erhalten und über ihre Rechte und die Rechtslage informiert werden. Weitere geforderte Schutzmaßnahmen gegen Misshandlungen sind, dass individualisierte Haftakten geführt und Strafvollzugsbeamte sichtbare Identifikationsnummern oder Namensschilder auf ihren Uniformen und keine Sturmhauben tragen. Grenzkontrollen sollten aufgezeichnet werden, um Misshandlungen und falschen Beschuldigungen vorzubeugen.
Im Jahr 2022 führte das CPT sieben periodische Besuche durch (Italien, Kroatien, Lettland, Niederlande, Polen, Portugal und San Marino) sowie neun Besuche, um konkrete Fragen zu prüfen (Aserbaidschan, Belgien, Griechenland, Montenegro, Republik Moldau, Rumänien, Türkei, Vereinigtes Königreich und Zypern).