„Internetsperren sind in den Mitgliedsstaaten des Europarates ein weitverbreitetes Phänomen“, so Nils Muižnieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, in seinem neuesten Kommentar, der heute veröffentlicht worden ist.
„Auf die Folgen von Internetsperren für die Freiheit der Meinungsäußerung wurde bereits 2011 hingewiesen: Damals beschrieb der frühere UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, Frank La Rue, in seinem jährlichen Bericht einige der Methoden zur Zensur von Informationen im Internet, auf die Staaten vermehrt zurückgreifen, insbesondere willkürliche Internetsperren. In dem Bericht wurden Internetsperren definiert als ‚Maßnahmen, durch die verhindert wird, dass bestimmte Inhalte zu Endnutzern gelangen’; dazu gehört laut dem Bericht, ‚Nutzer am Zugang zu bestimmten Websites, Internetprotokolladressen (IP-Adressen) und Erweiterungen von Domainnamen zu hindern’“.