Der Ständige Vertreter Armeniens beim Europarat, Botschafter Arman Chatschatrjan, hat in Anwesenheit von Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić die Ratifizierungsurkunde hinterlegt und damit den Prozess der Ratifizierung von Protokoll Nr. 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das die Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen vorsieht, durch Armenien abgeschlossen.
Armenien ist der 45. Mitgliedstaat des Europarates, der dieses Protokoll ratifiziert hat (Stand der Unterschriften und Ratifizierungen). Das Protokoll verbietet die Todesstrafe unter allen Umständen, auch für Verbrechen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Bei der Anwendung von Protokoll Nr. 13 sind keine Ausnahmen und Vorbehalte zulässig.
Der Vertrag ergänzt das Protokoll Nr. 6 der EMRK (Abschaffung der Todesstrafe in allen Fällen außer in Kriegszeiten), das von allen Mitgliedstaaten ratifiziert worden ist. Der Beitritt zu beiden Protokollen ist fakultativ und bedeutet, dass sich die Staaten zur generellen Abschaffung der Todesstrafe in Recht und Praxis verpflichten.
Das Inkrafttreten von Protokoll Nr. 13 jährt sich 2023 zum 20. Mal. In ihrer gemeinsamen Erklärung zum Europäischen und Welttag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober begrüßten die Generalsekretärin und der Hohe Vertreter im Namen der Europäischen Union die Ratifizierung von Protokoll Nr. 13 durch die armenische Nationalversammlung und dessen Unterzeichnung durch Aserbaidschan und forderten beide Mitgliedstaaten auf, den Ratifizierungsprozess zügig abzuschließen.