Der Ständige Vertreter Armeniens beim Europarat, Botschafter Arman Chatschatrjan, hat in Anwesenheit von Generalsekretärin Marija Pejčinović Burić das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial (SEV Nr. 224) unterzeichnet.
Das Protokoll sieht die rechtliche Grundlage für die Weitergabe von Angaben zur Registrierung von Domain-Namen und für die direkte Zusammenarbeit mit den Dienstanbietern im Hinblick auf Bestandsdaten, wirksame Möglichkeiten für den Erhalt von Bestands- und Verkehrsdaten, die unmittelbare Zusammenarbeit in Notfällen, ein Instrumentarium für die gegenseitige Amtshilfe sowie Garantien für den Schutz personenbezogener Daten vor.