Das Ministerkomitee des Europarates, das die 47 Mitgliedsstaaten vertritt, hat die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Expertenausschusses beschlossen, dessen Aufgabe die Untersuchung der Machbarkeit eines Rechtsrahmens für die Entwicklung, Gestaltung und Anwendung künstlicher Intelligenz ist.
Zu diesem Zweck wird der Ad-hoc-Ausschuss für künstliche Intelligenz (CAHAI) die Normen des Europarates auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit berücksichtigten und die verschiedenen Interessensgruppen umfassend konsultieren.
Auf einem Treffen am 17. Mai 2019 in Helsinki waren sich die Außenministerinnen und -minister der Mitgliedsstaaten des Europarates einig, dass die Organisation aufgrund der raschen Entwicklung der künstlichen Intelligenz die Machbarkeit und den möglichen Inhalt eines einschlägigen Rechtsrahmens analysieren muss. Im Mittelpunkt des Rechtsrahmens müssten dabei die Probleme stehen, die durch die künstliche Intelligenz für die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie entstehen.