„Dieser Vertrag – der erste seiner Art – wird sicherstellen, dass die Entwicklung der künstlichen Intelligenz den Rechtsnormen des Europarates in Bezug auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit entspricht. Seine Fertigstellung durch unseren Ausschuss für künstliche Intelligenz (CAI) ist eine außergewöhnliche Leistung und sollte als solche gewürdigt werden. Er legt einen Rechtsrahmen fest, der den gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen von Anfang bis Ende abdeckt.
Obwohl der Vertrag vom Europarat mit gleichgesinnten internationalen Partnern ausgearbeitet wurde, wird er ein globales Instrument sein, das der ganzen Welt offensteht. Nach seiner Verabschiedung durch das Ministerkomitee in den kommenden Wochen können ihm Länder aus der ganzen Welt beitreten und die hohen ethischen Normen erfüllen, die er vorgibt.
Der Text schafft das richtige regulatorische Gleichgewicht, gerade weil er die Beiträge der Regierungen und Fachleute, der Industrie und der Zivilgesellschaft berücksichtigt. Wir danken all diesen Partnern für ihren Beitrag und die Fertigstellung dieses bahnbrechenden Textes. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Vertrag nach seiner Verabschiedung einen allgemeinen Konsens über die Tragweite seiner Auswirkungen hervorrufen wird.“
Das Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurde gestern vom Ausschuss für künstliche Intelligenz des Europarates fertiggestellt. Der Textentwurf wird dem Ministerkomitee zur Verabschiedung vorgelegt und zu einem späteren Zeitpunkt zur Zeichnung aufgelegt.