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Umsetzung von EGMR-Urteilen: Jüngste Entscheidungen des Ministerkomitees

Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, welche bei der Sitzung des Komitees zur Überwachung der Umsetzung der Urteile und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte getroffen wurden, die vom 6. bis 8. Dezember stattfand. Das Komitee verabschiedete bei der Sitzung 46 Entscheidungen, die 21 Staaten betreffen, darunter Interimsentschließungen (*) im Fall Al Nashiri gegen Polen und den zwischenstaatlichen Fällen Georgien gegen Russland (I) und Georgien gegen Russland (II). Zudem wurden vom Komitee 26 endgültige Entschließungen (**) zu 69 Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs verabschiedet, die 16 verschiedene Staaten betreffen.

Das Komitee verabschiedete auch eine Entscheidung, in der es den Europarat auffordert, eine Reihe von Vorschlägen zur Überwachung von Fällen umzusetzen, welche die Russische Föderation betreffen. Darüber hinaus nahm das Komitee eine indikative Liste von Fällen an, die bei der nächsten Sitzung zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen vom 7. bis 9. März 2023 untersucht werden sollen. Gemäß Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte umzusetzen.

Das Ministerkomitee überwacht die Umsetzung der Urteile auf der Grundlage von Informationen, die von den betreffenden innerstaatlichen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, nationalen Menschenrechtseinrichtungen und anderen Akteuren übermittelt werden. Infolge des Ausschlusses der Russischen Föderation aus dem Europarat am 16. März 2022 ist das Land seit dem 16. September 2022 keine Hohe Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr. Das Ministerkomitee überwacht weiterhin die Umsetzung der betroffenen Urteile und gütlichen Einigungen und der Russischen Föderation obliegt es, sie umzusetzen.

(*) Eine Interimsentschließung ist eine Entscheidung, die vom Ministerkomitee mit dem Ziel verabschiedet wird, komplexere Situationen zu bewältigen, die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern.

(**) Eine endgültige Entschließung ist eine Entscheidung des Ministerkomitees, durch welche es beschließt, die Überwachung der Umsetzung eines Urteils zu beenden, weil es der Ansicht ist, dass der beklagte Staat alle zur Reaktion auf die vom Gerichtshof festgestellten Verstöße nötigen Maßnahmen verabschiedet hat.


 Video zum Überwachungsverfahren

 Länderbezogene und thematische Informationsblätter zur Umsetzung von EGMR-Urteilen [EN]

 Website: Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention

Ministerkomitee Straßburg 9. Dezember 2022
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